@ chrissi,
ich nehme mal an, dass du noch nie wegen einem zu lauten auspuff in münchen angehalten wurdest, sonst würdest du sowas nicht schreiben...
ich wäre ein bisschen vorsichtig hier solche halbwahrheiten als gesetz zu verbreiten und die leute hier reihenweise in ihr unglück laufen lassen. diese grundrechtsargumentation hat einen haken. das grundrecht auf eigentum wird da nicht belangt, weil du bei vorübergehender sicherstellung des fahrzeuges/teile, ja nicht dein eigentum daran verlierst. du bekommst ja dein motorrad/auspuff oder was auch immer wieder, wenn die beweismittel als gesichert gelten. d.h. das teil wird dir nicht abgenommen, um dich zu enteignen, sondern um die beweismittel zu sichern. z.b. nehmen sie dir das motorrad ab, fahren es zum tüv und lassen eingutachten erstellen. das dauert ca. 14 tage und danach kannst du dein teil wieder holen. du kannst sogar das teil in der zeit in der es begutachtet wird, bilder in ebay einstelle und verkaufen wenn du willst, weil du weiterhin eigentümer bist. anders wäre es, wenn es als einziehungs- oder verfallsgestand (ist was anderes als beweismittelsicherung) sichergestellt/beschlagnahmt werden würde. das ist in der regel bei einen verdacht des erlöschens der betriebserlaubnis nicht der fall. wie die beweismittel gesichert werden entscheidet die polizei. z.b. hast du dein kennzeichen hochgebogen, reicht vielleicht ein foto. muss eine geeichte geräuschmessung durchgefürht werden, weil dass ding brutal laut ist, brauchts ein gutachten vom tüv o.ä.. und mit der trick, einfach immer weiter als 6 km vom tüv seine runden zu drehen, wird bestimmt keinen polizisten beeindrucken. wie in einzelnen städten, gemeinden, landkreisen oder bundesländern das gehandhabt wird, liegt in der entscheidung der verfolgungsbehörde. d.h. in münchen ist es anders als vielleicht in hamburg. ich würde hier keinen raten sich auf irgendwelches wissen aus geheimen polizeihandbüchern zu stützen und den dicken machen. wie man in den wald rein schreit, so schreits auch wieder raus und wenn du was gemacht hast, was nicht so ganz legal ist, dann bist du bestimmt nicht der, der am längeren hebel sitzt, weil du geheimes wissen hast... also locker bleiben. um ein lautes bike zu haben, muss man auch den entsprechenden grips haben ;-)
und es gibt noch mehr zu schreiben. eine frisch gemacht hu hat gar nichts zu sagen. ist das ding zu laut erlöcht die be. bei der hu wird keine fahrgeräuschmessung gemacht, weil das nicht vorschrift ist. das ist eine schwierige messung die man nicht überall machen kann und deshlab ist auch die 6 km regelung ein quatsch. ich geb dir recht, dass man dass ganz nicht wegen scheinheiligen oder vorgeschobenen gründen aushalten muss.
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