Was für eine gequirlte Scheice!
Jedes Kennzeichen muß heutzutage reflektierend sein.
Und hat ein Mehrfaches an Leuchtfläche.
Wie soll da eine Gefährdung entstehen durch ein fehlendes Katzenauge,
wenn gleich darüber/darunter mindestens 360 qcm reflektierende Fläche leuchtet?
Mir scheint der Paragraf aus der Zeit zu sein (berechtigt) als noch keine reflektierenden Kennzeichen vorgeschrieben waren. Also voriges Jahrhundert...
Heute schützt so ein Katzenauge höchstens vor einem illegalerweise am Straßenrand abgestelltes Fahrzeug ohne Kennzeichen.
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-QUERDENKEN- Das ist dieses unglückliche Zusammentreffen von Rechtschreibschwäche durch mangelhafte Schulbildung und Internetzugang...