Hey Markus!
Das kann ja eigentlch nur für die Erstzulassung gelten.
Das ist doch bei ganz alten Mopeds genauso. Wenn man z.b. ein noch nie zugelassenes Moped von 1980 im Wohnzimmer hat, muss es bei aktueller Erstzulassung doch auch die heute gültigen Werte erfüllen.
Ich leite das jetzt mal von dem Fall eines Trabbi Besitzers ab, der sich damals die fabrikneue Pappe in seine Garage gestellt hat, und sie jetzt nicht mehr zugelassen bekommt.
Ihm fehlt halt der Eintrag der Erstzulassung von damals.
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Gruß von der Küste
Thomas
don't ........ be
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