Guten Morgen!
Ich hätte auch eine konkrete Frage zu dem Thema->
Wie verhält es sich denn in dem Fall, dass das Moped erst 2016 zugelassen wird?
Meine Slim S kommt erst im März an, wird dann erstzugelassen und soll mit der elektronisch geregelten J&H-Klappenanlage versehen werden.
Ist es da entscheidend wann die Slim S homologiert wurde?
Wann ist der Stichtag denn, ab dem die Gesetzesänderung in Kraft tritt?
Der Händler, der den Auspuff montieren soll, hatte vorgeschlagen den offiziellen J&H-Schalter mit der rot-grünen LED zur Verstellung des Klappenmodus wegzulassen und die Verstellung auf einen bereits vorhandenen Schalter zu programmieren, damit es keine Probleme wegen der neuen Regelung gibt.
P.S. Auf Motorradonline habe ich folgendes gefunden->
Zum 1. Januar 2016 tritt die UNECE-R 41.04 in Kraft, durch die im gesamten Fahrbetrieb 73-77db nicht überschritten werden dürfen.
Der "Trick" mit den geschlossenen Klappen zwischen 50 und 80 Km/h im 2. und 3. Gang zieht dann nicht mehr.
Die UNECE-Regel gilt aber lediglich für neu typgeprüfte Fahrzeuge. Es besteht sogenannter Bestandsschutz für etablierte Modelle – und auch für Nachrüstschalldämpfer, die bereits im Markt sind.
Die Auspuffanlage von J&H gibt ja bereits einige Jahre, hier sollte dann der Bestandsschutz zutreffen, ist nur die Frage was mit der nach dem 1.1.2016 erstzugelassenen Slim S ist?
Homologiert wurde sie ja bereits 2015, erstzugelassen aber erst 2016...
P.S.S. Auf Heise.de habe ich noch dies hier gefunden->
"Es muss jedoch niemand noch vor dem Jahreswechsel zum Händler rennen, um sein Traummotorrad rasch neu zu kaufen. Für bereits typengeprüfte Modelle gilt die Euro4-Norm und die ABS-Pflicht im nächsten Jahr nicht. Sie dürfen bis Ende 2017 noch weiter verkauft und zugelassen werden."
Dieser Beitrag wurde schon 3 mal editiert, zum letzten mal von Rallemann am 13.12.2015 08:16.