Das Lenkerschloß ist eigentlich kein Diebstahlschutz, sondern wie aus §38a StVZO ersichtlich, eine Sicherung gegen unbefugte Benutzung. Trotzdem zahlt die Versicherung nicht wenn sie dir nachweisen kann das bei einem Diebstahl das Lenkerschloß nicht eingerastet war. Ein Kollege hatte vor einiger Zeit bei seiner Versicherung mal nachgefragt. Es ging darum das er zwei (eigene) Maschinen mit Motoradhänger transportieren wollte und Ladung üblicherweise nicht versichert ist. Da hieß es: Motorrad nachts vom Hänger und mit (mindestens) Lenkradschloß sichern, sonst keine Leistungspflicht der Versicherung. Oder so auf Hänger transportieren das Lenkerschloß eingerastet ist.
Vorschlag: Frag zur Sicherheit bei deiner Versicherung mal an ...
__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.