Ich bin zwar neu hier, bin aber überrascht, wie viele Juristen hier unterwegs sind
Ich bin mir nicht sicher, aber der Themenstarter wollte keine rechtliche Beratung und obwohl er das Gutachten rein stellen wollte, keine Meinung zu dem Gutachten, wenn ich das richtig verstanden habe.
zum zitierten Beitrag
Zitat von Ricky
zum zitierten Beitrag
Zitat von DerAmerner
Ich glaube das schweift hier ein wenig ab.
Ricky hat den Faden bestimmt nicht gestartet, um das Gutachten zu diskutieren oder zu mutmaßen wie das Urteil ausfallen wird.
Also, worum geht es eigentlich?
Bez. Gutachten und Schuldfrage wäre ich als Moped-Fahrer entspannt. Warum?
1. Der Autofahrer hat zumindest fahrlässig den Unfall verschuldet. Also, die Schuldfrage ist geklärt.
2. Frage ist das mögliche Mitverschulden, welches der Autofahrer vorbringt und BEWEISEN muss (denn er bringt die Entlastung vor).
Aber: Das Licht war ja an an einem zugelassenen Scheinwerfer.
Das Gutachten kann nie im Leben beweisen, dass der Scheinwerfer falsch eingestellt war bei einem Auffahrunfall.
Also: Kein Mitverschulden bez. Licht und Sichtbarkeit.
Also würde ich den Versicherungen hier nicht unterstellen wollen, dass sie nur Gründe für Nichtzahlen durch einen Grund beim Scheinwerfer zu suchen.
Denn: Wenn ich Versicherung wäre, würde ich bei jedem Bike sofort untersuchen, ob Supertuner, Powervsion oder sonst etwas verbaut ist und in das Mapping eingegriffen wurde....wenn ja, ABE erloschen, Thema geschlossen. Denn dann wäre der Fahrer mit einem Fahrzeug unterwegs, was gar nicht im Strassenverkehr sein dürfte.
Ich will hier kein Fass aufmachen, aber so würde ich angreifen. Das Thema mit dem Licht ist doch Kasperle-Theater vor Gericht.
Deshalb: Das LED Licht ist kein Problem.
Also, worum geht es eigentlich?
So wie ich es verstehe, geht es nur um die Frage: Sieht man LED Scheinwerfer schlechter am Tage?
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Iltschi am 08.06.2017 19:14.