Hier muss ich Ricky recht geben.
Die ABE erlischt gem. § 19 Abs. 2 StVZO, wenn eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Schaut bitte in eure Versicherungs-AGB. Dort steht bestimmt irgendwo, dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn die ABE erloschen ist. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die jeder hat.
Wenn jetzt ein Unfall passiert, dann zahlt zwar die Versicherung zunächst an das Unfallopfer (kannst du ein oder der andere), holt sich das Geld aber von dir erst einmal wieder (wegen anderem Map oder Luftfilter oder....), wegen ihrer AGB Klausel.
Jetzt kannst du dich mit der Versicherung auseinander setzen und dein Anwalt kann beweisen, dass das Map nichts mit einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern oder des Abgas- und Geräuschverhaltens zu tun hat.
Wird die Leistung durch das Map gesteigert oder die Abgaswerte verändert durch eine nichtzugelassene Anlage, wird das schwer (da das Bike evtl. nicht mehr dafür ausgelegt, anderer Bremsweg etc.)
Wenn dann ein Unfall passiert, kann ein geschickter Anwalt bestimmt nachweisen, dass das konkrete Teil oder die konkrete Änderung nicht zu dem Unfall beigetragen hat (trotz mehr Leistung). Aber das kostet Anwälte und Gutachter, die du erst einmal zahlst und ob das dann klappt ist sehr unsicher. Sehr wahrscheinlich bekommt man ein Mitverschulden wegen grober Fahrlässigkeit (dann muss man nur einen Teil an die Versicherung zahlen), im schlimmsten Fall sogar Vorsatz (dann zahlt man alles zurück).
Ich persönlich finde es einfacher und preiswerter, die ABE zu erhalten.
Ich empfinde es als aggressiven Unsinn und nicht nur Halbwissen, wenn man so tut das ein anderes Mapping oder ein nicht zugelassenes Teil nur den Spaß erhöht und es kein Problem ist, den Versicherungsschutz zu behalten.
Aber wir sind in einem freien Land und jeder kann machen, was er will. Nur, wenn die ABE erloschen ist und die Versicherung einen dann in Regress nimmt (auch wenn man nicht schuld ist), darf man auch nicht heulen.