Hat nix mit Euro 4 zu tun. Gilt ab Modelljahr 2014
ECE R 53 Ergänzung 14/01 In Kraft seit 15.07.2013
Zitat:
5.13. Farben der Leuchten
Die Farben des Lichtes, auf das sich diese Regelung bezieht, müssen wie folgt sein:
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seitlicher nicht dreieckiger Rückstrahler: vorn gelb, hinten gelb oder rot
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6.12. SEITLICHE, NICHT DREIECKIGE RÜCKSTRAHLER
6.12.1. Anzahl je Seite Einer oder zwei.
6.12.2. Anbau Keine besondere Vorschrift.
6.12.3. Anordnung
6.12.3.1. an der Seite des Fahrzeugs.
6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
6.12.3.3. in Längsrichtung: derart, dass sie unter normalen Umständen nicht durch die Kleidung des Fahrzeugführers oder des Beifahrers verdeckt werden.
6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel β = 30 ° nach vorn und nach hinten.
Vertikalwinkel α = 15 ° über und unter der Horizontalen.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe des Rückstrahlers kleiner als 750 mm ist.
6.12.5. Ausrichtung
Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen und nach außen ausgerichtet sein. Die vorderen seitlichen Rückstrahler dürfen mit dem Lenkeinschlag mitschwenken.
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5.14. Jedes zur Genehmigung nach dieser Regelung vorgeführte Fahrzeug muss mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein:
5.14.1. Scheinwerfer für Fernlicht (Absatz 6.1);
5.14.2. Scheinwerfer für Abblendlicht (Absatz 6.2);
5.14.3. Fahrtrichtungsanzeiger (Absatz 6.3);
5.14.4. Bremsleuchte (Absatz 6.4);
5.14.5. Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen (Absatz 6.5);
5.14.6. Begrenzungsleuchte (Absatz 6.6);
5.14.7. Schlussleuchte (Absatz 6.7);
5.14.8. hinterer, nicht dreieckiger Rückstrahler (Absatz 6.8 ;
5.14.9. seitliche, nicht dreieckige Rückstrahler (Absatz 6.12).
5.15. Es kann zusätzlich mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein:
5.15.1. Warnblinklicht (siehe Absatz 6.9);
5.15.2. Nebelleuchten;
5.15.2.1. vorn (Absatz 6.10);
5.15.2.2. hinten (Absatz 6.11);
5.15.3. Tagfahrleuchte (Absatz 6.13)
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.