zum zitierten Beitrag
Zitat von vman
aber das seitliche Kennzeichen (meins hat ein E Zeichen) muss man ja nicht eintragen lassen.
Der Anbringungsort des amtlichen Kennzeichens und die Beschaffenheit des Anbringungsortes ist ein Teil der Homologation des KFZ, eine Änderung muss auf das Einhalten der ECE Vorschriften überprüft werden. Überprüft werden ebenfalls die Punkte Gefährliche Außenkanten und Änderung der Schräglagenfreiheit. Zweckmäßigerweise läßt man sich diese vorgeschriebene Überprüfung bescheinigen ...
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.