zum zitierten Beitrag
Zitat von Nightworker
wenn das nicht erlaubt ist dann hätten unsere Bikes doch erst keine Zulassung für die EU bekommen dürfen
Man muß unterscheiden was laut Homologation gefordert ist und was eine "Sonderlocke" der deutschen oder sonstigen StVZO ist.
Scheiben und Verkleidungen sind laut der EU ECE Unterlagen auf Splitterschutz, Fahreigenschaften und vorstehende Außenkanten zu prüfen, benötigen also keiner gesonderten Zulassung. Es gibt zwar ECE R 43 (Sicherheitsglas), die glit aber nur für die Fahrzeugklassen M,N,O und zusätlich für die Klasse L MIT Aufbauten M,N,O oder T.
In der StVZO existiert diese Unterscheidung aber nicht, sondern es ist vorgeschrieben das die Scheiben aller KFZ eine E - Kennzeichnung haben müssen. Zusätzlich gibt es das VdTÜV Merkblatt 736 nach dem Verkleidungen aller Art nach bestimmten Kritierien geprüft werden müssen, unter anderem Fahrstabilität bis zur Höchstgeschwindigkeit, Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichtes, Lenkeinschlag, Abmessungen des Fahrzeuges, Sichtfeld und andere Kleinigkeiten.
§ 40 StVZO
(1) Sämtliche Scheiben – ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten – müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.
§ 22a StVZO
Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
3. Scheiben aus Sicherheitsglas (§ 40) und Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."