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Forum » Modelllinien » Touring [Grand American Touring] (Milwaukee-Eight, Twin Cam, Evolution) » FLHR/C/SE/XS/P Road King (C): Windshield E-Zulassung oder nur DOT

FLHR/C/SE/XS/P Road King (C): Windshield E-Zulassung oder nur DOT

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FLHR/C/SE/XS/P Road King (C): Windshield E-Zulassung oder nur DOT

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Börnie ist online Börnie · 1549 Posts seit 12.04.2015
fährt: Road King Special
Börnie ist online Börnie
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1549 Posts seit 12.04.2015
fährt: Road King Special
Neuer Beitrag 03.01.2021 12:40
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Die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, oder im Kurztitel Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), hat als Bundesrechtsverordnung die zulassungstechnischen Teile
der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die bisherige Fahrzeugregisterverordnung (FRV) abgelöst und normiert die Zulassung von Fahrzeugen und Personen zum Öffentlichen Straßenverkehr
in
Deutschland. Die StVZO soll Schritt für Schritt abgelöst werden. Mit der Einführung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung waren Änderungen im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für
Verkehrsordnungswidrigkeiten verbunden.

Die StVZO wird derzeit abgebaut und in andere Verordnungen überführt. Der erste Schritt wurde mit der Überarbeitung des Teils A mit den §§ 1–15 (Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) durchgeführt.
Dieser Teil wurde durch die Verordnung über die Zulassung von Personen im Straßenverkehr Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) am 1. Januar 1999 aufgehoben und ersetzt.

Der zweite Schritt betraf den Bereich der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr mit den §§ 24–28, Teil IIa und den Anlagen I–VII, die zum 1. März 2007 aus der StVZO gestrichen und mit
entsprechenden Änderungen in die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) überführt wurden. 2011 wurden einige Vorschriften der StVZO in die EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung überführt.
Vorgesehen ist – wann, ist noch offen – eine Fahrzeug-Betriebs-Verordnung (FBV). Mit dessen Einführung soll die StVZO endgültig abgeschafft werden.

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DéDé ist offline DéDé · 4921 Posts seit 17.04.2008
aus Nordbadisches Tiefland
fährt: 2010er FXDF, 13er Iron, 04er Vergaser Sportster
DéDé ist offline DéDé
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4921 Posts seit 17.04.2008 aus Nordbadisches Tiefland

fährt: 2010er FXDF, 13er Iron, 04er Vergaser Sportster
Neuer Beitrag 03.01.2021 12:47
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nicht jedes Anbauteil an einem zulassungsfähigen Neufahrzeug hat ein E-Zeichen, daher gilt immer, dass der Homologationszustand der Standard für die Erteilung der BE ist und war.

__________________
noch ohne CAN-BUS und ABS...

http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm

Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von DéDé am 04.01.2021 13:02.

Gerd ist offline Gerd · 3889 Posts seit 13.02.2008
aus Cloppenburg
fährt: R1250GS Adventure
Gerd ist offline Gerd
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3889 Posts seit 13.02.2008 aus Cloppenburg

fährt: R1250GS Adventure
Neuer Beitrag 03.01.2021 17:25
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zum zitierten Beitrag Zitat von DéDé
nicht jedes Anbauteil an einem zulassungsfähigen Neufahrzeug hat ein E-Zeichen, daher gilt immer, dass der Homologationszustand der Standard für die Erteilung der BE ist und war.

Genau so ist es.  Wenn du aus dem Zubehör für deinen Rennhocker ne andere Scheibe holst, ist in der Regel auch so ein ätzender Keder als Kantenschutz dabei, der angebaut werden muss.
Ist bei den Harley Scheiben nicht, weil sie so durch die "Gesamtzulassung" gegangen sind.
War gerade extra in der Garage. Meine RK hat noch das originale Windschild dran. Unten links ne DOT-Prüfnummer und darüber das Harley-Logo mit anderen Zahlenkombis.
So sollte es ohne Probleme durchgehen, hab auch noch nie Probleme gehabt

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Gerd am 03.01.2021 17:44.

HeikoJ ist offline HeikoJ · 3523 Posts seit 18.11.2014
fährt: H-D 1200 CB / 14
HeikoJ ist offline HeikoJ
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3523 Posts seit 18.11.2014
fährt: H-D 1200 CB / 14
Neuer Beitrag 03.01.2021 19:13
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zum zitierten Beitrag Zitat von Gerd
Unten links ne DOT-Prüfnummer und darüber das Harley-Logo mit anderen Zahlenkombis.
So sollte es ohne Probleme durchgehen, hab auch noch nie Probleme gehabt

Die "DOT Prüfnummer", bei HD ist es  DOT 927, auf einem Windschild ist keine Prüfnummer sondern die verschlüsselte Kennung des Herstellers, das AS (American Standard) mit einer Zahl dahinter ist die Kennung der Einbauposition, Txxx ist die Tönung.
Weit und breit keine Zulassungsnummer, weil die Scheiben in den USA nicht geprüft werden brauchen.
 
Es ist eindeutig festgelegt ist das eine DOT Prüfnummer in Europa keinerlei Gültigkeit hat, genau wie die E Kennung nicht in den USA anerkannt wird, oder die CCC aus China weder in USA noch in Europa.
Die Regelungen in den USA sind unter "FMVSS"  Federal Motor Vehicle Safety Standard bekannt.
Die einzige Kennung die Anerkannt wird ist die DOT Kennung auf Reifen.

§21a StVZO:
(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in Bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. 
(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe „E“ und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben „R“ und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe „e“ und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen „1“.

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.

motoschrauber ist offline motoschrauber · 226 Posts seit 12.09.2017
fährt: 2023er Police Electra Glide
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226 Posts seit 12.09.2017
fährt: 2023er Police Electra Glide
Neuer Beitrag 03.01.2021 22:25
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zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
........
Es ist eindeutig festgelegt ist das eine DOT Prüfnummer in Europa keinerlei Gültigkeit hat,
........
§21a StVZO:

Aha. Demzufolge ist also eindeutig jede Harley (sowie offenbar diverse Kawas usw) mit werksseitig montierter Scheibe gar nicht zulassungsfähig.
Jeder Käufer einer Harley mit werksseitig montierter Scheibe muss die also abbauen, bevor er damit rumfährt. Ne E-Glide muss also ohne Scheibe gefahren werden, wenn man nicht illegal rumfahren will......... Ja nee, is klar.
Sachma, gehts noch? Was verbreitest Du hier?
StVZO, StVZO, StVZO...................Mannmannmann..............Nochmal: Die StVZO ist seit Jahren nicht mehr in Kraft!

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That´s what I want to be rembered for: For being honest. Nothing else is worth a damn! (I.F.Kilmister)

marlboromanhd ist offline marlboromanhd · 302 Posts seit 24.06.2019
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fährt: Road King Special, 1976er Shovel (eglide), 1998 Schweden EVO
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302 Posts seit 24.06.2019 aus Jülich

fährt: Road King Special, 1976er Shovel (eglide), 1998 Schweden EVO
Neuer Beitrag 03.01.2021 22:51
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ich habe eine UBB vom dealer zu meiner road king special scheibe bekommen. fahre seit 1978 harley und eine "kackscheibe" hat weder der TÜV, noch die polizei jemals bemängelt. die ganze diskussion ist doch nur noch rechthaberisch.

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Fochelfighter ist offline Fochelfighter · 134 Posts seit 02.05.2017
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fährt: FLHXSE Street Glide CVO
Neuer Beitrag 03.01.2021 22:56
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Jetzt wird’s ja langsam wirklich (nicht mehr) lustig.Ich sehe das auch so.Kaufe ich mir ein nagelneues  Fahrzeug bei einem Deutschen Händler dann muss ich also erst noch einmal einen Gutachter bitten gründlich zu schauen ob auch alles wirklich TÜV Konform ist ??? Langsam wird’s echt Affig und da hört auch jegliches Verständnis für Sicherheit usw auf...Kauf mir demnächst ein Kamel und wehe da ist kein so wichtiges  E Prüfzeichen drauf... Soll mir mal einer die Weiterfahrt verweigern wegen einer originalen Harley Werksscheibe.Reine Schikane ist das in meinen Augen...Sollen sich mal um wirklich wichtigere Dinge kümmern als son Bullshit

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Das Geheimnis des Glücks ist Freiheit und das Geheimnis der Freiheit ist, eine Harley Davidson zu fahren und du wirst die grenzenlose Freiheit spüren…

 

HeikoJ ist offline HeikoJ · 3523 Posts seit 18.11.2014
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Neuer Beitrag 04.01.2021 00:36
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zum zitierten Beitrag Zitat von motoschrauber
Nochmal: Die StVZO ist seit Jahren nicht mehr in Kraft!

Aha, und die BRD ist in Wirklichkeit eine Firma.
Könnte es nicht vielleicht zufällig sein das ich weiss wovon ich schreibe, vielleicht weil ich das nicht von der Schwiegermutter des Bekannten eines Freundes weiss, sondern mich schon mal fachlich damit auseinandergesetzt habe ? Ist aber doch wohl eher unwahrscheinlich, die Informationen die ich hier verbreite habe ich mir wohl  tatsächlich nur aus den Fingern gesogen und halten keinerlei überprüfung stand. Ich will mich schließlich nur interessant machen. Ok, ich bin raus. Dann schwurbelt mal weiler rum ...  

Zur "ungültigen StVZO" siehe folgende Information des BMVI ...
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artike...gs-ordnung.html

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Börnie ist online Börnie · 1549 Posts seit 12.04.2015
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fährt: Road King Special
Neuer Beitrag 04.01.2021 00:37
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zum zitierten Beitrag Zitat von motoschrauber
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
........

StVZO, StVZO, StVZO...................Mannmannmann..............Nochmal: Die StVZO ist seit Jahren nicht mehr in Kraft!

FALSCH !

Nochmal :

Die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, oder im Kurztitel Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), hat als Bundesrechtsverordnung
die zulassungstechnischen Teile
der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die bisherige Fahrzeugregisterverordnung (FRV) abgelöst und normiert die Zulassung von Fahrzeugen und Personen zum Öffentlichen Straßenverkehr
in
Deutschland. Die StVZO soll Schritt für Schritt abgelöst werden. Mit der Einführung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung waren Änderungen im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für
Verkehrsordnungswidrigkeiten verbunden.

Die StVZO
wird derzeit abgebaut und in andere Verordnungen überführt. Der erste Schritt wurde mit der Überarbeitung des Teils A mit den §§ 1–15 (Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) durchgeführt.
Dieser Teil wurde durch die Verordnung über die Zulassung von Personen im Straßenverkehr Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) am 1. Januar 1999 aufgehoben und ersetzt.


Der zweite Schritt betraf den Bereich der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr mit den §§ 24–28, Teil IIa und den Anlagen I–VII, die zum 1. März 2007 aus der StVZO gestrichen und mit
entsprechenden Änderungen in die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) überführt wurden. 2011 wurden einige Vorschriften der StVZO in die EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung überführt.

Vorgesehen ist – wann, ist noch offen – eine Fahrzeug-Betriebs-Verordnung (FBV). Mit dessen Einführung soll die StVZO endgültig abgeschafft werden.

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Börnie am 04.01.2021 00:52.

HeikoJ ist offline HeikoJ · 3523 Posts seit 18.11.2014
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Neuer Beitrag 04.01.2021 02:53
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zum zitierten Beitrag Zitat von motoschrauber
Aha. Demzufolge ist also eindeutig jede Harley (sowie offenbar diverse Kawas usw) mit werksseitig montierter Scheibe gar nicht zulassungsfähig.
Jeder Käufer einer Harley mit werksseitig montierter Scheibe muss die also abbauen, bevor er damit rumfährt. Ne E-Glide muss also ohne Scheibe gefahren werden, wenn man nicht illegal rumfahren will......... Ja nee, is klar.
Sachma, gehts noch? Was verbreitest Du hier?

Ich versuchs nochmal ...
Ich verbreite hier das ein amerikanisches DOT Zeichen in Europa als Prüfzeichen nicht anerkannt wird. Im europäischen Zulassungsrecht, siehe meinen Beitrag vom 02.01.2021 13:09, brauchen Verkleidungsscheiben für Motorräder kein Prüfzeichen, sondern müssen nur nach Kriterien wie Spiltterschutz, Fahreigenschaften, vorstehende Außenkanten geprüft sein. Damit ist eine Zulassung innerhalb Europas problemlos möglich. Hab nie was anderes behauptet.
Der KNACKPUNKT: Im europäischen Zulassungsrecht brauchen Motorradscheiben nicht aus Sicherheitsglas oder ähnlichen Werkstoffen bestehen. Speziell für Deutschland (und Österreich, Schweiz, die haben abgeschrieben) aber wird in der StVZO keine Unterscheidung zwischen Scheiben am Auto und am Motorrad gemacht und es ist in §22a festgelegt das die Scheiben in einer geprüften Bauart vorliegen müssen, 
Das führt zu folgendem Dilemma: Bei einer Überprüfung durch Polizei und/oder TÜV muß ein Nachweis erbracht werden das die Scheibe/Windschild/Verkleidung zur Werksaustattung (europäische Zulaasung) des Fahrzeuges gehört, dieser Nachweis obliegt dem Fahrzeughalter, weil die Polizei/TÜV kennt nur "Scheibe/Windschild/Verkleidung muß ABE und Prüfzeichen (KBA Nummer) haben", eine DOT Prüfnummer, die es bei Scheiben auch überhaupt nicht gibt, ist nicht zulässig. 
Tatsächlich ist es so das Nachrüstscheiben die NICHT zur Originalausstattung des Fahrzeuges gehören grundsätzlich eine KBA Nummer und eine ABE haben müssen, als Prüfvorschrift gibt es das vDTÜV Merkblatt 736 und die europäischen Vorschriften dazu.

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rainer500 ist offline rainer500 · 356 Posts seit 21.11.2016
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fährt: Street Bob 2014
Neuer Beitrag 04.01.2021 09:10
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Irgendeine Kennzeichnung scheint es ja auf jeder Scheibe zu geben. DOT oder Harley-Nr oder sonstwas. 
Könnte man die nicht einfach nachträglich eintragen lassen ?

HeikoJ ist offline HeikoJ · 3523 Posts seit 18.11.2014
fährt: H-D 1200 CB / 14
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Neuer Beitrag 04.01.2021 09:17
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Die Vorschriften die zur Erlangung der ABE für eine beliebige Verkleidung/Scheibe/Windschild beachtet werden müssen. Die TÜV Dokumente kann ich hier leider nicht posten da Gebührenpflichtig.
Das Prüfungsergebnis ist die Zuteilung einer KBA Nummer. Gleiche Prüfungen müßten für eine Scheibe ohne Kennzeichnung vorgenommen werden.

VdTÜV - Merkblatt 736 “Verkleidungen für Krafträder“
Materialprüfung gemäß TA 29, Absatz 3.6.8
Äußere Gestaltung: VO (EU), Nr. 44/2014, Anhang VIII
Sichtfeldmessung (Mbl. 736 mit § 35b StVZO)
Anforderungen an Betätigungseinrichtungen: VO (EU) Nr.3/2014, Anh VIII
Steuerfähigkeit, Kurvenfahreigenschaften, Wendefähigkeit: VO (EU), Nr. 3/2014, Anh XIV
Höchstgeschwindigkeit, Änderung
Anbau und Befestigung
Lichttechnische Einrichtungen: VO (EU) Nr. 3/2014, Anh IX
Scheinwerfer, Wirksamkeit
Fahrtrichtungsanzeiger, geometrische Sichtbarkeit
Spiegel, Anbauposition bleibt erhalten
Sicht auf Instrumente
Lenker: Freiraum Lenkbewegung, Freiraum Griffe

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SportyCB ist offline SportyCB · 4247 Posts seit 01.12.2012
fährt: Softail Sport Glide 2018
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fährt: Softail Sport Glide 2018
Neuer Beitrag 04.01.2021 09:52
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Wem ist denn ähnliches passiert wie dem @wildgit . Musste denn noch jemand Strafe zahlen?

Gerd ist offline Gerd · 3889 Posts seit 13.02.2008
aus Cloppenburg
fährt: R1250GS Adventure
Gerd ist offline Gerd
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3889 Posts seit 13.02.2008 aus Cloppenburg

fährt: R1250GS Adventure
Neuer Beitrag 04.01.2021 11:54
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Habe gerade mal mit einem Bekannten vom TÜV telefoniert. Folgendes Ergebnis in Kurzfassung:
Da die Harleys ja ein amerikanisches Produkt sind haben sie auf den Teilen kein E-Prüfzeichen, sondern DOT-Nummern.
Um die Fahrzeuge für den europäischen Markt zulassungsfähig zu bekommen, bedarf es einer EG-Genehmigung für die 
Serienmodelle. Diese EG-Genehmigung steht mit entsprechender Nummer auch in den Fahrzeugpapieren.
Mein TÜV-Mann hat mit den Daten meiner Road King in seinem PC-Bestand diese EG-Genehmigungsnummer aufgerufen.
Unter dieser Nummer besteht ein ca. 100 Seiten umfassendes Papier in dem alle Anbauteile pp. aufgeführt und erklärt
sind. Unter anderem auch die verschiedenen Windschilder (z.B. für Police-Modelle) mit DOT-Nummer. 
Über diese Schiene ist das Fahren der Road King mit Windschild i.O. wenn es sich um ein Original-Harley Bauteil handelt.

Zubehör-Schilder anderer Hersteller sind davon natürlich nicht erfasst und bedürfen einer ABE

HeikoJ ist offline HeikoJ · 3523 Posts seit 18.11.2014
fährt: H-D 1200 CB / 14
HeikoJ ist offline HeikoJ
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Neuer Beitrag 04.01.2021 13:00
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zum zitierten Beitrag Zitat von Gerd
Habe gerade mal mit einem Bekannten vom TÜV telefoniert. Folgendes Ergebnis in Kurzfassung:

Dann haben wir ja jetzt die Aussage eines Fachmannes zu dem Thema, danke für deine Mühe.

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