zum zitierten Beitrag
Zitat von stachri
Der Rückstrahler muss sich also nicht in der Fahrzeuglängsachse befinden.
@stachri
Man muß schon das ganze Dokument lesen und sich nicht nur die Sahnestücke raussuchen
5.5. Bestehen keine besonderen Vorschriften, so gilt Folgendes:
5.5.1. einzelne Leuchten oder Rückstrahler sind so anzubringen, dass ihr Bezugspunkt in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegt;
--> also Rückstahler mittig
__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.