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Zitat von stachri
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Zitat von DeeCee
Hier noch einmal der korrekte Passus für Krafträder...
EWG 93/92: In der EU-Richtlinie 93/92 EWG, Anhang IV (Vorschriften für Krafträder), 1.8., 6.12.: "Hintere, nicht dreieckige Rückstrahler", heißt es dagegen:
6.12.1.: Anzahl: einer (Klasse 1a)
6.12.2.: Anbauschema: keine besonderen Vorschriften
6.12.3.: Anordnung
6.12.3.1.: In der Breite: Der Bezugspunkt muss in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen
6.12.3.2.: In der Höhe: mindestens 250mm und höchstens 900mm über dem Boden
6.12.3.3.: In Längsrichtung: hinten am Fahrzeug
Abgesehen davon, dass meine Quelle viel aktueller ist als deine – nämlich von 2013 – beziehen sich die von dir erwähnten Paragrafen 6.12 und folgende auf die seitlichen Rückstrahler ––> deshalb "senkrecht zur Längsmittelebene".
Unten, die neuste Fassung der Vorschriften der seitlichen Rückstrahler.
Ich verabschiede mich nun von diesem Rückstrahler-Thread und geniesse meine Fahrten auch weiterhin – entspannt – mit meinem nicht in der Längsmittelebene montierten Rückstrahler
Siehe "6.12.: Hintere, nicht dreieckige Rückstrahler" – steht da so im Gesetz, ist nicht von mir! Und: Senkrecht zur Längsmittelebene meint nicht, dass der Reflektor senkrecht steht. Es wird sozusagen eine senkrechte Linie zur Längsachse gezogen, auf dieser muss sich der Rückstrahler befinden.
Und hier noch der gleiche Passus aus der Verordnung von 2013 für Krafträder – es hat sich im genannten Punkt gar nichts geändert! Es gibt lediglich eine Erweiterung, u.a. sind nun auch zwei Rückstrahler erlaubt. That's all...
"6.12.3.1. In der Breite:
-Ist ein einzelner hinterer Rückstrahler vorhanden, ist dieser Rückstrahler so am Fahrzeug anzubauen, dass sein Bezugspunkt in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegt.=14.075px
-Ist das Fahrzeug mit zwei hinteren Rückstrahlern ausgerüstet, sind die Rückstrahler so am Fahrzeug anzubauen, dass ihre Bezugspunkte
symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.
- Sind zwei hintere Rückstrahler vorhanden, darf der seitliche Abstand zwischen den Außenkanten der Lichtaustrittsflächen und den äußersten Punkten der Fahrzeugbreite über alles höchstens 400 mm betragen.“
Es wäre im Übrigen wenig bis nicht nachvollziehbar, dass alle entsprechenden Organisationen resp. Behörden immer wieder auf diese Regelung hinweisen und entsprechende Sanktionen verhängen. Das wäre ohne Rechtsgrundlage sehr schwierig auf Dauer!
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2019 Breakout 114
Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...