zum zitierten Beitrag
Zitat von v2devil
ein seitlicher KZH ist aber grundsätzlich nicht eintragungspflichtig
Ja, stimmt, aber:
Die Veränderung der Anbaustelle des Kennzeichens muss durch eine Prüforganisation begutachtet werden.
Dabei wird unter anderem die Einhaltung der Vorschriften zu Sichtbarkeit, Beleuchtung, Fussgängerschutz überprüft.
Zweckmäßigerweise hat das vorher schon eine Firma gemacht ( ABE bzw. Teilegutachten ), dann muß nur der ordnungsgemäße Anbau überprüft werden.
Ohne Teilegutachten muß man eine Änderungsabnahme machen lassen.
Sinnvoll ist es sich dann die erfolgte Überprüfung in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.