seitlicher Kennzeichenhalter muss nicht eingetragen werden, er muss aber den gesetzl. Anforderungen (Winkel etc.) entsprechen. Die meisten (wie auch ich) lassen den nur eintragen, damit es bei ner Kontrolle weniger Probs gibt.
Wenn du beim TÜV durchgefallen bist, dann gehe ich mal davon aus, dass er eben nicht den Anforderungen entsprach... da wird´s dann auch kein Gutachten oder Papiere geben.
Stell doch mal ein Bild ein, damit man mal sieht, worum´s geht und dann sehen wir weiter.
__________________
Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil 