Die
Richtline 97/24/EG war bis zur Einführung der
Verordnung 168/2013 in Kraft ( siehe
hier )
Diese Richtlinien beziehen sich auf die Zulassung des gesamten Fahrzeugs. Wenn am in Deutschland zugelassenen Fahrzeug ein Bauteil ausgewechselt wird kommt die StVZO zum tragen, im Fall der Abgasanlage ist das
§49 StVZO , der wiederum auf die Richtlinie 97/24/EG verweist.
Somit schließt sich der Kreis.
Kombigutachten waren/sind seit Einführung der europäischen Zulassung notwendig, ob und wie stark auf die Einhaltung der Vorschriften in den vergangenen Jahren geachtet wurde vermag ich nicht zu beurteilen. Tatsache ist das in der europäischen Gemeinschaft die Umweltaspekte Lärm und Abgase zunehmend eine größere Rolle spielen, was sich auch durch eine verstärkte Überwachung auf die Einhaltung der Vorschriften niederschlägt. Der Handlungsspielraum für die Prüfingenieure wird immer kleiner, die allseits beliebte "Bündelungsbehörde" in Hessen entspricht dem was die EU europaweit einführen will um "Gefälligkeiten" vor Ort auzuschließen.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.