In den im Verkehrsblatt veröffentlichten HU-Richtlinien ist die Prüfung von Zulassungszeichen als "ergänzende Prüfung" aufgeführt. Das bedeutet das diese Prüfung bei einer "normalen" TÜV Abnahme nicht durchgeführt wird, es sei denn das das Verkehrsministerium des Bundeslandes oder des Bundes es explizit fordert ( Beispiel Bayern: Abstand Bremsleuchten zum Fahrzeugende, Bundesweit: Vorhandene Ketten bzw. Riemenabdeckung bei Soziusbetrieb ) . Weiterhin bedeutet das das der "normale" Prüfer lediglich darauf geschult wird das bestimmte Bauteile laut StVZO in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sein müssen. Also mit einem zulässigen Prüfzeichen, entweder einer Wellenlinie, einem E mit einer Ziffer in einem Kreis oder mit einem e und Ziffer in einem Rechteck, markiert sein müssen. Ob weitere Markierungen auf den Bauteilen vorhanden sein müssen wird in den Vorbereitungsschulungen nicht vermittelt.
Anders ist es mit Prüfern die berechtigt sind Vollabnahmen nach §21 vorzunehmen, die wissen zumindest um die Existenz von ECE Regelungen und wo man Informationen darüber erlangen könnte.
Die Auskunft ob eine Zulassung für ein Bauteil vorliegt kann in Deutschland einzig und allein das KBA verbindlich erteilen. Nur das KBA kann auch ausländische Zulassungen überprüfen lassen.
In den USA sind bei Scheinwerfern zu der SAE Kennzeichung ebenfalls zusätzliche Markierungen auf dem Scheinwerfer erforderlich.
In der Schweiz wären Scheinwerfer ausschließlich mit DOT oder SAE Kennung ohne weitere Markierungen zulässig, da die China Böller aber zusätzlich ein E Marking haben sind die auch in der Schweiz nicht zulässig, weil die zusätzliche E Markierung wiederum zwingend weitere Angaben erfordert.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.