Hallo Harley-Gemeinde.
Ich habe eine Frage zu einem Schalldämpfer. Ich fahre seit 2022 eine Road King, Baujahr 2000, amerikanische Ausführung da diese importiert wurde. Die Maschine wurde vom TÜV abgenommen. Ein Gutachten bestätigte das auch!
Die Maschine wurde mit dem amerikanischen Schalldämpfer, dieser hat aber keine E-Zulassung und Nummer, ebenfalls angenommen. Im Stand wurden 86 DB und als Fahrgeräusch 79 DB gemessen und eingetragen.
Habe ich jetzt trotzdem eine Illegale Anlage oder ist die auch ohne E-Norm jetzt statthaft, weil die DB Lautstärke nicht zu hoch ist und das Motorrad importiert wurde.
Ein Bekannter sagte, JA sei legal, weil die Maschine eine amerikanische Ausführung sei und der TÜV abgesegnet habe. Ein Schrauber sagte, dass die Anlage abgenommen werden muss, um eine E-Zulassung zu erhalten und eine Nummer, die dann eingraviert werden muss. Diese Abnahme soll aber vierstellig kosten!
Ich weiß jetzt nicht, was richtig ist. Muss ich damit rechnen, dass die Rennleitung 110 mit dem Motorrad stilllegt, wenn ich kontrolliert werde? Habe alle Papiere im Koffer immer mit.
Vielleicht kann mir jemand dazu schreiben oder hat diesbezüglich mal seine eigene Erfahrung gemacht und sie mir mitteilt. Danke!
Update: Habe einen Auszug des Gutachtens und die Position mit dem Schalldämpfer markiert.
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Doc-Harley am 10.05.2024 09:16.