zum zitierten Beitrag
Zitat von springerdinger
In der Regel, ist ein orange-dauerleuchtendes nach vorne oder nach hinten ausgerichtetes Postionslicht nicht zulässig!
Man sieht aber immer wieder (Import ? -Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr die so rumfahren (wo kein Kläger, da kein Richter).
Wer aber so einen Unfall verschuldet .....
Zur Aufklärung: Honda hat im Jahr 2013 für seine Affentwin erstmals ( nch Änderung der Regelung im EU Gesetz ) seine Fahrzeuge mit gelbem Positionslicht ausgestattet. Diese Beleuchtungseinheiten haben 2 Zulassungen: einmal eine als Blinker, und eine weitere als Pos.Licht.
Wie das die ganzen BMW Fahrer machen, die sich wohl das gelbe Pos. codieren / freischalten lassen, keine Ahnung.
Einen Unfall kann man damit haben, das gelbe Pos. Licht wird ja nicht ursächlich der Auslöser dafür sein. Nicht alles "unerlaubte" führt auch gleich zum erlöschen vom Versicherungsschutz.
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