Nicht ganz richtig !
Bei Honda, wie schon erwähnt, ist die Blinker-"Postionslicht" - Funktion abgesegenet seit 2013, also legal.
" Rechtliche Grundlage ist die weltweit für Fahrzeughersteller gültige UNECE-Vorschrift 53.01. Sie bezieht sich nur auf die Motorrad-Front, die Blinker hinten arbeiten weiter wie gewohnt. Das erste Motorrad, das mit Dauerlicht-Vorderblinkern in Deutschland auf den Markt kam, war die Honda CBR 600 RR des Modelljahrs 2013. "
Bei allen BMW GS 1200/1250 / 1300 ist das nicht der Fall. Schau dir doch mal Videos von den GS aus 2021 - 2024 an, nicht mal die GS 1300 hat gelbe Postions-Begrenzungsleuchten in der EU. In USA, klar, da Pflicht. Also, das " leuchten " läßt der Eigentümer freischalten, decodieren. Das ist das " Nutzen der Funktion ", aber die Blinker haben für diese Funktion keine Erlaubnis. Es darf ja jeder wie er mag, aber als Polizist kannst jede BMW mit gelb leuchtendem Pos. Licht abkassieren. Ist mit Harley ähnlich, und NUR wegen einer FARBE sich der Kontrolle anzubiedern, also da muss man auch schon masochistisch veranlagt sein.
Aus diesem Video, leuchten die Blinker als Pos. Licht ? In den ersten
5 Sek. zu sehen.
Wäre es Serie, wie du glaubst, warum ist das nicht so ?
Ein Video von 1000 PS
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Alles unter 400kg ist ein Leichtkraftrad !
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von oldman63 am 10.11.2024 09:45.