Ich möchte mal den immer wieder genanten Zusammenhang
keine BE= kein Versicherungsschutz auflösen.
So ist das nämlich nicht richtig.
Die Versicherung kann nur dann die Leistung verweigern, wenn die Manipulation ursächlich für den Versichungsfall ist.
Bei zu lauten Pipes müsste da also jemand wegen des Lärms einen Unfall haben. Da wird wohl meist eher das Gegenteil der Fall sein.
Etwas kritischer ist es bei Leistungssteigerungen. Da kann man den Zusammenhang durchaus konstruieren.
Wenn also der hypothetische Fall eintritt, dass Ihr einen schweren Unfall habt, weil der neue, laute Auspuff die Leistung derart anhebt, das Ihr das nicht mehr kontrollieren könnt UND jemand interessiert sich hierfür, wenn der Schrott zusammengekehrt wird, dann tritt die Versicherung immer noch für die Schäden an Dritten ein.
Sie wird dann aber von Euch dafür Regress fordern.
Dieser ist aber auf 5.000 € je Obliegenheitsverletzung begrenzt.
Quelle: Prölss/Martin, VVG-Kommentar, 27. Aufl., § 5 KfzPflVV Rn 12: "...Verletzt ein Versicherter bei einem Versicherungsfall mehrere Obliegenheiten, bleibt es bei der Leistungsfreiheitsgrenze von 5000,- Euro...
Gruß
Frank