Hier mal von der Polizei in Bayern:
Verkehrsordnungswidrigkeit:
Sie führten <das Kraftfahrzeug/den Anhänger> und verstießen dabei
gegen die Vorschrift *) über Schluß-, Bremsleuchten oder
Rückstrahler.
Verletzte Vorschrift:
§§ § 53 Abs. 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9, § 69a StVZO; § 24 StVG; 222.5 BKat
Verwarnungsgeld: 15 Euro
Ist aktuell und liest sich irgend wie nicht nach 3 Punkten und 90 Euro.
Gruss TWG