muss das thema mal aufwärmen.
die zusatzscheinwerfer sind aktuell in bezug auf ihre e-nummer als nebelscheinwerfer deklariert.
dürfen also streng genommen nur bei nebel

in betrieb sein.
seit meinem motorradunfall wo ich mit abblendlicht übersehen wurde fahre ich generell mit fernlicht, seit ich die heritage habe immer mit 3er scheinwerferbatterie.
siehe da,man wird gesehen
manche kommen entgegen und geben lichthupe,weil sie denken ich fahre mit fernlicht.
ok,ich hau dann mal kurz das fernlicht rein,dann gucken sie blöd weils noch heller wird und die nebelscheinwerfer ausgehen.
auch eine polizeistreife (so wie ich nun weis ,immer der selbe) hat schon 3 mal aufgeblendet als ich entgegenkam.
letzte woche war ich dann fällig

sie haben gewendet und mich mit blaulicht und sirene

angehalten.
man war das geil,sowas hab ich ja normal immer selbst gemacht

ich fühlte mich nun endlich mal so richtig outlaw und war froher dinge was nun so passiert.
evtl krieg ich nen achter auf dem rücken angelegt
naja,mir wurde gleich mitgeteilt daß ich mehrmal gesehen wurde(klar,meine weiße heritage kennt inzwischen hier jeder

) wie ich mit fernlicht rumfahre.
hab ihm dann das fernlicht gezeigt

und meite,das sind zusatzscheinwerfer.
da kein nebel sollte ich 25 euro zahlen.
meinte dann nur,daß ich die dinger ums frecken nicht ausschalten werde weil mir ein motorradunfall mit abblendlicht meine volle dienstfähigkeit gekostet hat und egal was ich zahlen soll,ich werde so weiterfahren.
irgendwie haben sie das dann verstanden und ich durfte so weiterfahren.
mein händler z.b. meint die scheinwerfer sind generell zulässig ,egal bei welchem wetter.
ich glaub damit kennt sich keiner so richtig aus