Das ja eigentlich UNFASSBAR, das wir in Deutschland mal lockere Bestimmungen haben als unsere Nachbarländer :-)
http://de.wikipedia.org/wiki/Motorradhelm <-- unter "Vorschriften".
Text aus dem Gesetz & Erklärung:
Schutzhelmtragepflicht nach § 21a Abs. 2 StVO
Die bisher nur für Kraftradfahrer und deren Sozius geltende Schutzhelmtragepflicht ist in § 21a Abs. 2 StVO auf die Fahrer von dreirädrigen und mehrrädrigen Kfz mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h ausgedehnt worden. Erfasst werden jetzt auch Trikes und Quads (offene, kraftradähnliche 3- bzw. 4-rädrige Kfz). Zugleich ist in § 21a Abs. 2 S. 1 StVO der bisherige Begriff des „amtlich genehmigten Schutzhelms” durch den „geeigneten Schutzhelm” ersetzt worden. Geeignet sind amtlich genehmigte Schutzhelme sowie Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung. Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Geeignet sind zudem Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichen der Schutzwirkung. Diese kann, wird i.d.R. aber z.B. bei Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Radfahr- oder Stahlhelmen der Bundeswehr nicht vorliegen.
Also: Preußische Pickelhaube wohl eher nein, ordentlicher Jethelm (o. ECE) ist damit amtlich im Rennen.
Greetz
Coolmods
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