Ich würde überhaupt sagen, das bei den elektronischen Anlagen mit Verdacht auf "Werkstattschalter" IMMER stillgelegt werden kann ,weil eben die Anlage versteckt manipuliert wurde und dadurch die EGBE erlischt.
Bei einer Penzl z.b. (ohne Werbung machen zu wollen) ist zwar auch ein Verstellmechanismus angebracht, nur ist dieser im Vergleich zur J&H, Kess usw... GENEHMIGT. Er muss nur geschlossen sein.
Das heist offen mit einer Penzl zu fahren ist eine Ordnungswidrigkeiten, mit einem "Geheimschalter, Werkstattschalter" hat man die Anlage VORSÄTZLICH manipuliert und kann mit einer Stillegung und Anzeige rechnen.
Bei uns (Ösiland) muss dir die Kibarei die Möglichkeit geben, den Mangel vor Ort zu beheben.
Kannst du das (Penzl, oder bei anderen Anlagen Flöten rein, kannste weiterfahren und zahlst "nur" Strafe).
Nur wie baust du den "Geheimschalter" aus, damit die Anlage wieder der genehmigten Version entspricht ??