zum zitierten Beitrag
Zitat von Sammy
sehr richtig, eigentlich ist es nur sehr schwer nachzuweisen, ob man auf Dauerbetrieb geschaltet hat, oder im Automaticmodus unterwegs war. Es sei denn man wird auf gut Glück rausgezogen mit dem Verdacht auf Manipulation und lassen mal das Möppi untersuchen.
Die Penzl ist sicherlich auch eine gute Möglichkeit, nur ob es die bessere Entscheidung war kann sich nur im Einzelfall zeigen. Kommt also ganz auf den Cop an. Entweder grinst der nur und sagt hau bloß ab, oder der fühlt sich beleidigt, weil Du eben noch schnell zugedreht hast und macht Dir dann auch das Leben schwer. Also 100% gibts nirgends
Und genau da liegt der Unterschied, ich mit der LEGALEN Penzel zahle im schlimmsten Fall strafe, mit dem "Geheimschalter" oder "Werkstattschalter" oder wie das Ding auhc immer heist, habe ich die Anlage wissentlich manipuliert und diese entspricht nicht mehr der stvo bzw. der EGBE und ist somit illegal.
Da der Kibara das wahrscheinlich nicht direkt feststellen kann, wird/kann er dir das Moped still legen, zwecks Beweissicherung, und um nix andetres gehts...
Bei der Penzl, bei der auch der Mechanismus eingetragen ist, ist das lediglich eine Verwaltungsübertretung und wird mit einer Strafe geahndet, weil ja nichts manipuliert wurde.
Wenn man der Rennleitung nicht total blöde kommt, wird wahrscheinlich in beiden Fällen ein Bussgeld oder garnix rauskommen, aber streng genommen kann dir bei den manipulierten das Bike stillgelegt werden, bei der Penzl oder allen anderen, bei denen man eine Flöte (muss man natürlich mit den Schrauben mitführen) rausnimmt, oder mechanisch etwas verstellt nicht. (wenn man den genehmigten Zustand vor Ort wieder herstellen kann).
Es geht nicht darum ob du zu laut warst, oder nicht, sondern darum, ob die Anlage die EGBE verliert, wegen Manipulation!!!!!!!