Wenn es so beschlossen wird (und wir sehen keinen Grund, warum nicht), dann wird z.B. das Fahren ohne DB-eater ab dem 1.4.2012 mit einem Bußgeld von mindestens 90,- Euro und 3 Punkten in Flensburg geahndet werden.
Ist der betroffene Fahrer gleichzeitig auch der Fahrzeughalter, so wird er mit er sogar mit 135,- Euro und 4 Punkten rechnen dürfen. Bei entsprechend hohen Bußgeldsätzen darf man davon ausgehen, dass künftig auch von der Untersagung der Weiterfahrt konsequent Verwendung gemacht wird.
NACHTRAG vom 26.3.12
Die folgende ergänzende bzw. hinsichtlich des Datums berichtigende Info habe ich zum Artikel:
Fehlende db-Eater werden zum 1.4.12 nicht teurer, anders als von der rennleitung 110 noch vermeldet; zunächst bleibt die (Rechts-) Lage wie gehabt. Nach Auskunft der Pressestelle des Bundesministeriums für Verkehr und der anderen Sachen bereitet das zuständige Referat den Entwurf derzeit für den Normenkontrollrat vor. Danach geht er dann zum Bundesrat. Wann das voraussichtlich der Fall sein wird, sagte mir die Pressestelle nicht.
Wann es einen Anschei*t ist also noch nicht raus. Wenn es so in kraft tritt wird sich so mancher von der Rennleitung einen Pickel mehr auf der Schulter dazuverdienen wollen.
Mit einer Penzl oder offenen MMV trifft es dich genauso wie ohne DB Killer.
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Gruß Schorse
Pegasus MC