Hi,
je nach Engagement des Händlers kann das durchaus dazu führen, dass die Werkstatt da satt mit Pinsel und Farbe ausgleicht, und dem Eigner (weit) nach Ablauf der Garantiezeit umfangreicheres Ungemach in dem Bereich ins Haus steht.
Daher sollte man(n, frau natürlich auch) in solchen Fällen vorab ein paar Euro in die Hand nehmen, und eine Begutachtung über einen Fahrzeugsachverständigen vornehmen lassen. Erstens ist dann auf einer gesicherten Ebene der Mangel aufgenommen, zweitens kommt der jeweilige Freundliche durch die vorliegende Niederschrift nicht mit Abwiegelei und/oder unsachgemässer pillepalle Nacharbeit aus der Sache raus.
Wer nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schiessen will, geht zuerst zum Freundlichen, und schlägt nur bei Abwiegelungsversuchen den Weg zum Fahrzeugsachverständigen ein.
..."Hätte ich mir nicht heute die Penzl draufgebaut, hätt ich´s garnicht gesehen..."...
aber Vorsicht: bei Änderungen am Fahrzeug, auch wenn sie in keinerlei Zusammenhang mit dem Bemängeltem stehen, wird sehr oft versucht den angezeigten Mangel auf die Änderung oder die damit verbundenen Montagearbeiten zu schieben, um Garantieleistungen abzuwiegeln.
In der Vergangenheit hatte es trotz allem schon den einen oder anderen Fall gegeben, wo auf Grund einer grösserflächigen Lackablösung nach mehr oder weniger langem hin und her auf einen neuen Rahmen umgebaut worden war.
Gruß, silent