In Deutschlands Rechtssprechung gilt in der Regel:
Spezialgesetzt vor Generalklausel!
Danach ist nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog die
Tatbestandsnummer 353100 ranzuziehen.
Hier wird speziell das Thema Leuchten und Rückstrahler angesprochen: 15 Euro / 0 Punkt
Obwohl es sich hier ja um einen "Bundeskatalog" handelt gibt es natürlich Bundesländer mit ihren Beamten, Bußgeldstellen und Richtern die mit gefährlichem Halbwissen und leeren Kassen andere Wege beschreiten.
Gem. dem Motto: Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand
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