Zufällig gelesen - ein das Problem beschreibender Titel wäre besser. Denn: Das Problem ist durchaus bekannt - vom Symptom her. Du hast das nur sehr knapp beschrieben, aber das klingt ganz wie:
Man legt im Stand vermeintlich den ersten Gang ein. Beim Anfahren, d.h. Kommenlassen der Kupplung, geschieht eines der folgenden Dinge:
1. Man fährt normal an und es geht normal weiter.
oder
2. Es klackt und ruckt sofort kurz und knackig aus dem Getriebe, so als sei der Gang erst jetzt reingesprungen - und fährt normal weiter.
oder
3. Man fährt scheinbar normal an, aber nach einer mehr weniger langen Zeitdauer/Fahrtstrecke - einige Sekunden, einige zehn Meter - ruckt es aus dem Getriebe, es macht "ssssst" oder ähnlich, ein irgendwie schleifendes Geräusch/Gefühl, als würde die Kupplung nicht (mehr) greifen, gefolgt von einem mehr oder minder kräftigen Rucken und Klacken aus dem Getriebe, so als wäre der Gang nicht richtig drin gewesen und würde jetzt erst reinspringen.
Je länger man das Phänomen hat destso öfter tritt es auf. Etwas entschärfen läßt es sich, indem man zwischen Kupplungziehen und Gangeinlegen, ein paar Sekunden verstreichen läßt.
Entspricht diese Beschreibung Deinem Problem?
Bei meiner 2001er Sporty ist das zum ersten Mal etwa 1 Jahr nach dem Gebrauchtkauf (mit ca. 7000km) aufgetreten, zumindest mir erst dann richtig aufgefallen. Da die Werkstatt (Harley Factory und Mainhatten in Ffm) mit der Beschreibung nicht viel anfangen konnte (was mein Vertrauen in deren Kompetenz doch etwas relativiert hat), habe ich danach intensiv gegoogelt und bin vergleichsweise häufig auf diese oder eine ähnliche Beschreibung gestoßen; das war auch ein- oder zweimal Thema hier - z.B.
Beim Anfahren im 1. Gang ruckt es kurz danach nochmal...??? mit weiterem Link. einmal ist von den Zahnräder des 1. und 4. Gangs die Rede, dann vom 3. Gang ... auf jeden Fall ein dem Kundigen nicht unvertrautes Problem.
Ich selbst fahre jetzt schon ca. 10000k damit und das Getriebe funktioniert immer noch. Da ich von diesen Dingen keine Ahnung habe und es anscheinend nicht so kritisch ist, daß unbedingt etwas gemacht werden muß, werde ich mit dem sauren Apfel der Reparatur wohl so lange warten, bis es nicht mehr anders geht. Wäre aber schön, wenn Du - vorzugsweise unter einem eingängigen und einschlägigen Titel - über die Reparatur berichten würdest.
Jetzt zu Deinem rechtlichen Problem: Erst mal würde ich von Anwälten "der" RSV oder die diese empfiehlt die Finger lassen. Schon die wiedergebene Antwort sagt alles ...
Wenn hier wirklich die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, kommt es auf darauf an, ob der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Das ist aber gar nicht mal so ein großes Hindernis, denn der BGH hat wiederholt entschieden, daß es genügt, wenn der Verkäufer die tatsächlichen Umstände, die den Mangel begründen und deren Hinweis den Käufer in seiner Entscheidung beeinflußt hätten, kannte oder auch nur für möglich gehalten hat aber nicht mitgeteilt hat.
Mir wird aus Deiner Schilderung die Vorgeschichte aber nicht klar. Ist da wirklich diese Kupplungshilfe eingebaut? Falls ja kommt es darauf an, was der Verkäufer hierüber weiß. Wenn er beweisen kann, daß er bei Fachleuten nachgefragt und diese ihn auf die Kupplungshilfe verwiesen haben, dann wird man ihm je nach Auskunft keine Arglist vorwerfen können. Vielleicht hat er aber auch nur den o.a. Fred gelesen .... dann hat er arglistig gehandelt.
Zitat von ZündstoffMan verkauft seine Sachen mit gutem Gewissen, ist oft noch großzügig in der Preisgestaltung
und dann geht diese "miese Tour" los ...
Sorry Rummsi, "I like" you ... weisste !!! aber die Sache an sich: "dont't like" !!!
Du solltest die Sache einmal aus dem Blickwinkel des Käufers betrachten. Denn die Wahrheit ist, daß in aller Regel alle Verkäufer alles verschweigen, was nicht ganz offensichtlich ist - und meinen, mit einem Gewährleistungsausschluß seien sie auf der sicheren Seite. Dabei ist es so einfach: Man muß nur alles mitteilen, was man weiß oder befürchtet (man kann sich ja auch selbst vorher schlau machen) - so etwas nennt man "Ehrlichkeit" - und dann den Käufer entscheiden lassen. Natürlich mindert das die Verkaufschancen und den Preis. Aber nur das ist fair. Als Käufer ist man auf einen ehrlichen Verkäufer angewiesen und wenn der Verkäufer nicht ehrlich ist, dann geschieht es ihm recht. wenn er danach zur Rechenschaft gezogen wird. Denn mein Geld, das ich auf den Tisch lege, soll ja auch o.k. sein, und etwa nicht alle Scheine dieselbe Nummer aufweisen ...
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Tolot am 12.07.2012 00:00.