So,jetzt hab ichs.
1996 wurde der Paragraph 21a der StVZO so geändert,daß Zubehörteile mit E Nummer nicht mehr eintragungspflichtig sind und auch keine Papiere mitgeführt werden müssen,da alle beim KBA hinterlegt ist.
1996 war als das Geburtsjahr der E-Prüfzeichens.