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Was ist ein Leben wert?

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Was ist ein Leben wert?

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Void ist offline Void · 364 Posts seit 24.09.2010
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fährt: HD 883R
Neuer Beitrag 10.08.2012 13:35
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Ich denke die meisten von euch kennen das schon, ich habe das schon vor nem Monat gelesen, aber mich regt es immer wieder auf: (aus:http://sd-motorradreisen.de/newsletter/m11/04-2012.html)

Deutsche Gerichte fällen hie und da Urteile, bei denen man sich als Betrachter fragen muß, ob und wenn ja, was in den Köpfen einiger Richter so vorgeht.
Das Amtsgericht Freiberg in Sachsen hat am 24. Januar einen 21 jährigen Farrad- fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu 300 Euro Geld- strafe und zur Teilnahme an einer Verkehrsschulung verurteilt. Er war auf der B 173 zwischen Falkenau und Oederan beim Versuch, auf dem Rad einen Pullover anzuziehen, gestürzt. Dadurch kam ein nachfolgender Motorradfahrer zu Fall, der Familienvater rutschte in die Leitplanke und verstarb noch an der Unfallstelle. Das die Leitplanke nach Ansicht eines DEKRA-Sachverständigen an gerade dieser Stelle keinen Sinn macht und die Tatsache, dass sich der Radfahrer während der Verhandlung nicht zu einer Bitte um Entschuldigung durchringen konnte sehe ich nicht als den eigentlichen Skandal an.
Nein, viel schlimmer ist die Feststellung der Richterin, dass der Motorradfahrer, der an einer Stelle, an der 100 km/h erlaubt sind, zwar nur mit 80-90 km/h unterwegs gewesen sei, aber damit dennoch zu schnell. Ihn träfe also ein erhebliches Mitverschulden. Was für eine Logik: Da verhält sich der Motorradfahrer völlig regelkonform, das unverantwortliche Verhalten eines Fahrradfahrers kostet Ihn das Leben, aber er sit selber schuld !?!
Was fährt der auch Motorrad, noch dazu bei Dunkelheit. Jeder weiß doch, dass das gefährlich ist. Dagegen hatte der "turnende" Radfahrer einfach nur Pech und war nur zur falschen Zeit am falschen Ort befand die Richterin.
Ehemannn weg, Vater weg, Ernährer weg: Das Urteil ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht der Hinterbliebenen, sondern hat womöglicherweise noch weitreichende finaziellen Auswirkungen für sie. Denn wenn ein Gericht dem Unfallopfer eine Mitschuld attestiert, können Versicherungen den fälligen Schadenersatz kürzen. Falls der Radfahrer überhaupt versichert war. Ansonsten schaut die Familei des Motorradfahrers komplett in die Röhre, und das im Namen des Volkes.

Darum Vorsicht vor den "Velotretern" und verbohrten Richtern/innen



EDIT:
Ein etwas besserer Link:
http://mtwv.de/wordpress/wp-content/uplo...andalurteil.jpg

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Void am 10.08.2012 14:50.

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Rolliglider ist offline Rolliglider · 658 Posts seit 08.04.2012
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fährt: E-Glide
Neuer Beitrag 10.08.2012 13:47
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Tja, das macht wirklich sprachlos.

Dass Leitplanken an falschen Stellen ist wohl das Problem der Straßenverkehrsämter, nicht der Verkehrsteilnehmer. Wo die Teile doch so teuer sind, frage ich mich, warum der Standort dann nicht von Fachleuten sorgsam ausgesucht wird.

Und warum war der Motorradfahrer mit 80 - 90 km/h bei erlaubten 100 zu schnell und es trifft ihn ein "erhebliches Mitverschulden". Jeder von uns rechnet bei einer Landstraßenfahrt natürlich damit, dass was passieren kann (Wild quert die Straße, Traktoren oder sonstwas) aber was soll man machen? Mann kann doch nur fahren (möglichst unter dem Max-speed) und hoffen. Wo ist denn da eine Mitschuld auszumachen? Die alleinige Schuld trifft den Radler und er hätte natürlich seinen Fehler (pulloverausziehen) zugeben und sich entschuldigen müssen. Aber mit so einem laschen Urteil fühlt er sich noch nicht mal schuldig. Jeder Raubkopierer wird härter bestraft. Blinde Justitia?

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E-Gliden: Die schönste Art, Benzin zu verbrennen. Aber kein E-Zeugs.

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Neuer Beitrag 10.08.2012 13:56
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Auszug aus STVO: §3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

Die Richterin hat Recht, was ist daran verbohrt ?

viczena · seit
viczena
Gast


Neuer Beitrag 10.08.2012 14:08
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Das ist die deutsche Logik. Deshalb gibt es auch soviele "Raser". Du bist immer ein Raser, wenn du mehr wie 0km/h fährst und etwas passiert. Denn wärst du gestanden oder langsamer gefahren, wäre der Unfall vermeidbar gewesen...

Und nach der Gutmensch-Logik müssen Raser "unnachgiebig" bestraft werden...

silent grey ist offline silent grey · seit
silent grey ist offline silent grey
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Neuer Beitrag 10.08.2012 14:16
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Hi,

als Kradfahrer setzt man sich einer besonderen "Betriebsgefahr" aus, das ist nichts neues. Ebenfalls nicht neu dürfte sein, dass es eine Rangfolge in der Bewertung zwischen ungleichen Verkehrsteilnehmern gibt: der Schwächere hat in aller Regel -egal was für Kapriolen er sich im Strassenverkehr erlaubt- die grössere Nachsicht (wenn nicht sogar in Einzelfällen das Recht) auf seiner Seite.

Den Ausführungen entnehme ich, dass sich der Unfall nicht zur Zeit besten Tageslichtes ereignet hat. Auch hier gilt wieder eine (hoffentlich altbekannte) Regel: die gesetzlich jeweils erlaubte Höchstgeschwindigkeit gilt für optimale Sicht- und Streckenverhältnisse (Strassenoberfläche,-breite, Randbebauung, Übersichtlichkeit etc.). Bei abweichenden Gegebenheiten hat man dann eben das Nachsehen, insbesondere, wenn man mit der jeweils erlaubten Höchstgeschwindigkeit argumentiert. Da wird dann zur Beurteilung das zu Grunde gelegt, was der jeweiligen Situation angemessen ist. In diesem Fall kommt noch erschwerend hinzu, dass bei einem Radfahrer -eigentlich bei Zweiradfahrern generell- mit erheblicher Pendelneigung zu rechnen ist, und daher ein ausreichender Seitenabstand beim Überholvorgang einzuhalten ist.

So könnten die Ausführungen nahezu endlos weiter geführt werden, hilft jedoch den Betroffenen weder weiter, noch wird dadurch jemand wieder zum Leben erweckt. Fakt ist jedoch, dass es oftmals erst solcher sinnloser Opfer bedarf, damit sich der eine oder andere (wieder?) an seinen 7ten oder 7 1/2ten Sinn erinnert.

Sicherlich sind die Radfahrer eine sehr besondere Pest auf unseren Strassen, weil ihr Verhalten neben dem der Fussgänger und Taxifahrer am unberechenbarsten ist. Allerdings wünsche ich auch dem einen oder anderen Motorradfahrer ebendiese an den Hals, wenn rücksichtslos in unüberschaubaren Situationen oder in Kurven überholt wird, und ganz nebenbei und zum Spass nochmal kräftig am Gas gedreht wird, damit der Überholte auch nachhaltig erschreckt. Und das betrifft nicht nur die Rennsemmelfraktion, da sind auch ausreichend Milwaukeetreiber drunter.

Das Leben ist immer so viel wert, wie man sich selbst zugesteht.

Gruß, silent

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Void ist offline Void · 364 Posts seit 24.09.2010
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fährt: HD 883R
Neuer Beitrag 10.08.2012 14:31
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zum zitierten Beitrag Zitat von Rolliglider
Tja, das macht wirklich sprachlos.

Dass Leitplanken an falschen Stellen ist wohl das Problem der Straßenverkehrsämter, nicht der Verkehrsteilnehmer. Wo die Teile doch so teuer sind, frage ich mich, warum der Standort dann nicht von Fachleuten sorgsam ausgesucht wird.

Und warum war der Motorradfahrer mit 80 - 90 km/h bei erlaubten 100 zu schnell und es trifft ihn ein "erhebliches Mitverschulden". Jeder von uns rechnet bei einer Landstraßenfahrt natürlich damit, dass was passieren kann (Wild quert die Straße, Traktoren oder sonstwas) aber was soll man machen? Mann kann doch nur fahren (möglichst unter dem Max-speed) und hoffen. Wo ist denn da eine Mitschuld auszumachen? Die alleinige Schuld trifft den Radler und er hätte natürlich seinen Fehler (pulloverausziehen) zugeben und sich entschuldigen müssen. Aber mit so einem laschen Urteil fühlt er sich noch nicht mal schuldig. Jeder Raubkopierer wird härter bestraft. Blinde Justitia?

Genau das finde ich eben auch so heftig. Für mich ist es einfach so: Es ist verdammt nochmal grob Fahrlässig sich auf dem Rad nen Pulli auszuziehen, genauso wie besoffen zu fahren. Und wenn dadurch einer zu schaden kommt, kann man nicht, wie Chrisk meint, dem Moppedfahrer eine Mitschuld geben. Nach der Logik müsste man auch allen Autofahrern eine Mitschuld geben, die von Holzklötzen die von Brücken geworfen wurden, getroffen werden. (Man erinnert sich an den tragischen Unfall als die Mutter von zwei Kindern dabei erschlagen wurde).
Auch hier hätte man sagen können: Ja jut, damit hättest du rechnen müssen, war ja ne Brücke da du bist zu schnell gefahren, da du nicht ausweichen konntest...

Bei Moppe fahrern wird aber jedes mal wieder so bescheuert entschieden. Das Urteil ist einfach eine Sauerei. Jeder der Mopped fährt kann in so eine Situation kommen und dann war es das. Und nach solchen Urteilen fühlt sich die Pedalpest auch noch bestätigt.

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Tuppes ist offline Tuppes · 314 Posts seit 16.06.2011
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Neuer Beitrag 10.08.2012 14:38
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zu dem fall kennen wir doch alle nicht die näheren umstände.....dazu müsste man " dabei "gewesen sein! natürlich ist es von dem radfahrer saudämlich, solche turnübungen zu veranstalten! aber; er hat sich bestimmt auch nicht gewünscht, nein, gedacht, das etwas schlimmes ob seiner aktion geschehen würde ! das ganze ist tragisch genug; hier dürfte meines erachtens dem motorradfahrer nicht den hauch einer mitschuld treffen, wenn wirklich durch den radfahrer dieses tragische ereigniss stattgefunden hat! gerichtsurteile verstehe ich manchmal auch nicht mehr, das liegt zum einen daran, das, wenn in germany jemand viel geld besitzt, er sich mit einer ganzen abteilung rechtsverdreher gegen die justiz erheblich besser wehren kann, als jemand, der aus finanzieller not " amtsbeistand" erhält ! was mich aber hier am meisten stört,ist, das GUTMENSCHEN solche urteile auch noch GUT heissen und sie befürworten ! mit normalem menschenverstand hat dies in meinen augen wenig zu tun....genau wie urteile im namen des volkes, die auch keine SAU mehr versteht !! Baby

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Neuer Beitrag 10.08.2012 14:50
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hier nochmal ein update zu dem Artikel:
http://mtwv.de/wordpress/wp-content/uplo...andalurteil.jpg

Störtebecker ist offline Störtebecker · seit
Störtebecker ist offline Störtebecker
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Neuer Beitrag 10.08.2012 15:08
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Das erinnert mich an einen Lotsen in Rotterdam der mir beim Manöver mal sagte " zero speed equals zero impact "

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diShmO ist offline diShmO · 1228 Posts seit 08.08.2010
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fährt: Forty - Eight
Neuer Beitrag 10.08.2012 15:21
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Naja aber sind wir doch mal ehrlich. Egal ob Auto , Fahrrad oder Moped, wie oft kann man trotz bester Sicht, angemessener Geschwindigkeit etc reagieren, bremsen oder ausweichen ?

Gerade im Dunkeln wie hier scheint, muss man doch mit 20-30 km/h fahren um eine reele Chance der Reaktion in diesem Fall zu haben.
Und dann wäre die Geschwindigkeit in Ordnung, ABER man selbst wäre ein Verkehrshindernis und Risikofaktor!!

Ich hoffe ihr versteht was ich meine!! Diese Rechtssprechung das er zu schnell war und net reagieren konnte und damit mitschuld hat ist ja mal soooowas von daneben!!

sg-joe · seit
sg-joe
Gast


Neuer Beitrag 10.08.2012 16:55
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Bin ja kein Jurist, aber die fahrlässige Tötung ist m. E. nur der Strafprozessanteil.

Betreffend Versicherungansprüche, Schadenersatz usw. sollte es noch einen zivilrechtlichen Ablauf geben.

Abgesehen davon stimme ich zu: das Urteil ist erbärmlich und ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen.

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Neuer Beitrag 10.08.2012 18:03
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zum zitierten Beitrag Zitat von sg-joe
Bin ja kein Jurist, aber die fahrlässige Tötung ist m. E. nur der Strafprozessanteil.

Betreffend Versicherungansprüche, Schadenersatz usw. sollte es noch einen zivilrechtlichen Ablauf geben.

Abgesehen davon stimme ich zu: das Urteil ist erbärmlich und ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen.

Problem ist, dadurch, dass der Moppedfahrer eine Mitschuld bekommen hat, ist defakto kein Anspruch mehr auf Versicherungszahlungen da. Das macht es ja besonders uebel. Die Frau mit ihren zwei Kindern steht jetzt nicht nur ohne Mann, sondern auch ohne Geld da...

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Tuppes ist offline Tuppes · 314 Posts seit 16.06.2011
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Neuer Beitrag 10.08.2012 20:52
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wenn sie nen guten anwalt hat ( die frau des tödlich verunglückten) kann sie gegen dieses " Urteil " klagen ! sie hat ne gute chance zu gewinnen!

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Neuer Beitrag 10.08.2012 21:46
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Der Radler war zwar vielleicht zur falschen Zeit am falschen Ort (Zitat Gericht)

ABER

er hat den Unfall fahrlässig durch das Loslassen des Lenkers und das damit verbundene Stürzen hervorgerufen.

Laut einer Regel und den Erfahrungen können Radler natürlich pendeln und man sollte (ich glaube 50 cm) Abstand halten. Wenn nun der Radler aber durch obige Aktion stürzt und das Bike evtl. meterweise über die Fahrbahn rutscht - DAMIT kann und MUSS man NICHT rechnen, denn sonst bräuchte man ja gar nicht mehr fahren bzw. wie breit müsste die Straße denn sein, wenn man bei jedem Radler wegen der Sturzgefahr sagen wir mal 2 Meter Abstand hält.

Mehr als umsichtig und angepasst kann man nicht fahren (lernt man schon in der Fahrschule). Besondere und unberechenbare Ereignisse passieren halt eben, aber sie sollten nicht fahrlässig hervorgerufen werden und dann noch nicht mal eine Entschuldigung.

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Neuer Beitrag 10.08.2012 23:14
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Mann Leute, es ist zum Kotzen, da verursacht ein Radler durch grob fahrlässigen Unfug einen tödlichen Unfall und die Hinterbliebenen werden durch das Urteil auch noch verhöhnt.

Im Grunde genommen muß man vom Bike auf einen M 1 Abrams umsteigen, dann ist man vor solchen hirnloschen Wichsakrobaten sicher.

Klar ist die Betriebsgefahr eines Motorfahrzeugs höher, als Fußgänger und Radfahrer gefährlich sein können, aber eine Mitschuld bei regelkonformer Geschwindigkeit ist doch in diesem Falle ein absoluter Schwachsinn Baby

Man kommt nur aus dieser Falle raus, wenn man noch vorsichtiger, konzentrierter und vorrausschauender fährt, aber alles hat seine Grenzen, wie soll man den bitte erahnen, daß das Ars**lo** auf dem Rad so ein Sch*** macht, daß es ihn auf die Fresse haut????? Da könnte man ja auch sagen "ich gehe grundsätzlich nicht zwischen 1. Januar und 31. Dezember spazieren, denn es könnte ja regnen und ich naß werden".

Die Richtern sollte sich mal auf ein Mororrad setzen und 100000 Km später, wenn sie noch lebt, dann könnte sie die Sache ganz anders sehen.

Bei dem Thema hier kann man echt kotzen...


greets Mudman

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Endlich bist Du ohne Leid, wir sehen uns wieder in einiger Zeit...

Danke Dir für vielen schönen Jahre, unsere Liebe wird ewig weiterbestehen...

Eines Tages fahren wir "drüben" weiter...

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