Dann versuchs ich mal ohne Link ...
Ab dem 01.01.2017 müssen alle Motorräder seitlich je einen Reflektor angebracht haben. Die Größe beträgt mindestens 10cm² und kann Rund oder Eckig sein. Farbe Gelb. (Es gibt dazu einen Farbcode)
Das härteste ist aber: Die Verordnung gilt für alle Motorräder ab 125ccm - und auch für bereits zugelassene Motorräder. D.h. Nachrüsten ist angesagt!
Dies war ein Aprilscherz zum 01.04.2016. Allerdings gibt es bereits neue Motorräder, welche die Reflektoren angeschraubt haben.
Quelle: siehe mein voriger Post
Mein Senf:
Der Anbau von aktiven und passiven Beleuchtungseinrichtungen ist für Motorräder in ECE R50 und ECE R53 geregelt. Beide Regelungen sind zum 1.1.2017 NICHT verändert worden.
Seitliche Rückstrahler sind seit längerem Pflicht in einigen Bundesstaaten der USA, deshalb sind die an unseren Böcken bis kurz nach der Auslieferung
dran.
Wahrscheinlich ist irgendein kluger Kopf auf die Idee gekommen das es kostengünstiger ist die Reflektoren dran zu lassen statt die für Länder in denen die nicht vorgeschrieben sind, wieder abzubauen.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.