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Forum » Modelllinien » Sportster (Evolution 883 / 1100 / 1200) » Alle XL 883: Auspuff Miller Silverado

Alle XL 883: Auspuff Miller Silverado

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Alle XL 883: Auspuff Miller Silverado

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Hoeli ist offline Hoeli · 2148 Posts seit 04.03.2013
aus Miltenberg
fährt: Sport Glide 2019
Hoeli ist offline Hoeli
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2148 Posts seit 04.03.2013 aus Miltenberg

fährt: Sport Glide 2019
Neuer Beitrag 30.07.2019 08:05
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(Eine Klappenanalage darf in jedem Zustand und Fahrbereich nicht lauter als der Serienpegel sein -> Klappenanalage sinnlos oder illegal) 
wenn dem so wäre, würde keine verkauft werden!

__________________
Du hörst nicht auf zu fahren wenn du alt wirst,
du wirst alt wenn du aufhörst zu fahren!

eastw00t ist offline eastw00t · 689 Posts seit 10.07.2017
fährt: 17er Iron 883, 76er Shovelhead
eastw00t ist offline eastw00t
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689 Posts seit 10.07.2017
fährt: 17er Iron 883, 76er Shovelhead
Neuer Beitrag 30.07.2019 08:08
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zum zitierten Beitrag Zitat von ChrisEngel
zum zitierten Beitrag Zitat von eastw00t

Wir deutschen / europäer schaffen Spaß doch Jahr für Jahr mehr ab und lassen uns verarschen und bevormunden. Habt noch Spaß, solang es geht :-D

...vielleicht liegt es daran, dass es schon immer einen gesetzlichen Rahmen für Abgasgeräusche gab, aber einige nicht gewillt sind, sich an diesen zu halten? Wenn das nicht funktioniert, werden die Schrauben eben enger gedreht. Logische Konsequenz. Ist aber nur ne Vermutung Augenzwinkern  

Und btw. Klappenanlagen oder jegliche Umbauten, die als Maßnahme darauf abzielen, dass Motorgeräusch zu erhöhen, sind doch eh längst seit letztem Jahr gesetzlich verboten. 
(Eine Klappenanalage darf in jedem Zustand und Fahrbereich nicht lauter als der Serienpegel sein -> Klappenanalage sinnlos oder illegal)

Ouweia - informier dich bitte vorher, bevor du solches Zeug vom Stapel lässt...
In dem Post von dir stimmt quasi GAR NIX.
 

Sleepy48 ist offline Sleepy48 · seit
Sleepy48 ist offline Sleepy48
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Neuer Beitrag 30.07.2019 08:11
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zum zitierten Beitrag Zitat von Bluebrain
zum zitierten Beitrag Zitat von OstfriesenPaule
Bisschen Schwarzen Auspufflack drüber und gut ist.

Man wird aber einen Farbunterschied sehen.
Also entweder eine saubere Linie links und rechts der Schleifspur abkleben und nur diesen Streifen lackieren (dann sieht es nach "Designstreifen" aus cool ), oder gleich den ganzen ESD zwecks einheitlicher Farbe.

Ich würde am liebsten nix machen, habe aber angst, dass das durchrostet. Geht sowas flott?

RM_48 ist offline RM_48 · seit
RM_48 ist offline RM_48
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Neuer Beitrag 30.07.2019 08:21
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zum zitierten Beitrag Zitat von Bluebrain
Miller unterscheidet bei der Iron 883 zwischen "2004-2016" sowie "ab 2017".

Bei der "2004-2016" Version steht in der Beschreibung aber noch drin:
Passend für Harley Davidson Sportster Modelle:
Modelljahr von 2004- 2013.
Modelljahr von 2014- 2016. 

XL883 / XL883C / XL883L / XL883N / XL883R

Genau das ist das Thema bei den Euro 3 Modellen von 2004 bis 2016 => Lage Interferenzrohr. Deshalb musst bei der Bestellung bei Miller auch immer dein Baujahr angeben. Sonst kann eben sein, dass das nicht passt. Ich hab noch ne Miller Silverado hier liegen bis Baujahr 2013, da ist der Anschluss direkt an den Töpfen. 
Auch die Halter für die Endtöpfe an den Sportstern haben ab 2014 gewechselt:

 
Attachment 318652
Attachment 318653

ChrisEngel ist offline ChrisEngel · seit
ChrisEngel ist offline ChrisEngel
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Neuer Beitrag 30.07.2019 09:28
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@eastw00t, wie wäre es mit Argumenten etc.? 
Die EU Verordnung 540/2014 von 2016 besagt, dass eine Klappenanlage nicht lauter sein darf als die Serienanlage, bzw. die gesetzlichen Grenzwerte. Dies gilt für jeden Fahrbetrieb. 
Zudem wurde 2018 ein Verkehrsblatt veröffentlich, aus dem hervorgeht, dass Klappen- und Nachrüstanlagen, die auf die Erhöhung der Lautstärke abzielen gegen §30 StVZO 1. (1) verstoßen.  
Schaut für mich nach einer klaren Gesetzeslage aus. 

eastw00t ist offline eastw00t · 689 Posts seit 10.07.2017
fährt: 17er Iron 883, 76er Shovelhead
eastw00t ist offline eastw00t
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fährt: 17er Iron 883, 76er Shovelhead
Neuer Beitrag 30.07.2019 09:40
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zum zitierten Beitrag Zitat von ChrisEngel
@eastw00t, wie wäre es mit Argumenten etc.? 
Die EU Verordnung 540/2014 von 2016 besagt, dass eine Klappenanlage nicht lauter sein darf als die Serienanlage, bzw. die gesetzlichen Grenzwerte. Dies gilt für jeden Fahrbetrieb. 
Zudem wurde 2018 ein Verkehrsblatt veröffentlich, aus dem hervorgeht, dass Klappen- und Nachrüstanlagen, die auf die Erhöhung der Lautstärke abzielen gegen §30 StVZO 1. (1) verstoßen.  
Schaut für mich nach einer klaren Gesetzeslage aus.

Die Argumente stehen ungefähr in tausendfacher Ausführung hier im Forum.
Wie glaubst du denn, bekommen Jekill & Hyde, Penzl und Co ihre E-geprüften Klappenanlagen für Euro 4 genehmigt?
Fahrbetrieb bedeutet, dass sie in den vorgeschrieben Prüfbereichen den im Schein stehenden DB Wert nicht überschreiten dürfen - das wird derzeit von den Herstellern mit elektronisch geregelten Klappensystemen gewährleistet.

Ich sags nochmal - informier dich vorher besser...
 

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HeikoJ ist offline HeikoJ · 3622 Posts seit 18.11.2014
fährt: H-D 1200 CB / 14
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Neuer Beitrag 30.07.2019 10:47
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zum zitierten Beitrag Zitat von eastw00t
Ich sags nochmal - informier dich vorher besser...

Fragt sich wer hier nicht richtig informiert ist, UNECE 92 (Ersatzauspuff) tritt am 01.01.2020 für neue Fahrzeugtypen und 01.01.2021 für bestehende Fahrzeugtypen in Kraft, siehe EU 168/2013 Anhang IV Punkt 1.9.4
Spätestens dann haben sich neue laute Anlagen erledigt. Ist alles für Laien ziemlich kompliziert, ich weiß

__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.

RM_48 ist offline RM_48 · seit
RM_48 ist offline RM_48
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Neuer Beitrag 30.07.2019 11:05
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zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von eastw00t
Ich sags nochmal - informier dich vorher besser...

Fragt sich wer hier nicht richtig informiert ist, UNECE 92 (Ersatzauspuff) tritt am 01.01.2020 für neue Fahrzeugtypen und 01.01.2021 für bestehende Fahrzeugtypen in Kraft, siehe EU 168/2013 Anhang IV Punkt 1.9.4
Spätestens dann haben sich neue laute Anlagen erledigt. Ist alles für Laien ziemlich kompliziert, ich weiß

Hier ging es ja nicht darum was in x Jahren ist. Es wurde in den Raum gestellt, dass aktuell genehmigte Klappenauspuffanlagen nicht legal wären. Und wie Du auch angemerkt hast geht es in der UNECE 92 um neu zu genehmigende Anlagen. Nicht um Bestand (ANHANG IV: Zeitplan für die Anwendung dieser Verordnung auf die Typgenehmigung). Also wird eine jetzt bereits genehmigte Euro3 oder Euro4 Klappenanlage auch 2043 noch genehmigt sein, vorausgesetzt wir werden nicht enteignet.....

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von RM_48 am 30.07.2019 11:24.

Bluebrain ist offline Bluebrain · 101 Posts seit 15.07.2019
aus Salzburg
fährt: HD Iron 883
Bluebrain ist offline Bluebrain
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101 Posts seit 15.07.2019 aus Salzburg

fährt: HD Iron 883
Neuer Beitrag 30.07.2019 11:26
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zum zitierten Beitrag Zitat von RM_48
zum zitierten Beitrag Zitat von Bluebrain
Miller unterscheidet bei der Iron 883 zwischen "2004-2016" sowie "ab 2017".

Bei der "2004-2016" Version steht in der Beschreibung aber noch drin:
Passend für Harley Davidson Sportster Modelle:
Modelljahr von 2004- 2013.
Modelljahr von 2014- 2016. 

XL883 / XL883C / XL883L / XL883N / XL883R

Genau das ist das Thema bei den Euro 3 Modellen von 2004 bis 2016 => Lage Interferenzrohr. Deshalb musst bei der Bestellung bei Miller auch immer dein Baujahr angeben. Sonst kann eben sein, dass das nicht passt. Ich hab noch ne Miller Silverado hier liegen bis Baujahr 2013, da ist der Anschluss direkt an den Töpfen. 
Auch die Halter für die Endtöpfe an den Sportstern haben ab 2014 gewechselt:

Das heißt: die Euro3 Miller passt nicht auf meine 2018er Euro4 Iron, oder?

RM_48 ist offline RM_48 · seit
RM_48 ist offline RM_48
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Neuer Beitrag 30.07.2019 11:44
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zum zitierten Beitrag Zitat von Bluebrain
zum zitierten Beitrag Zitat von RM_48
zum zitierten Beitrag Zitat von Bluebrain
Miller unterscheidet bei der Iron 883 zwischen "2004-2016" sowie "ab 2017".

Bei der "2004-2016" Version steht in der Beschreibung aber noch drin:
Passend für Harley Davidson Sportster Modelle:
Modelljahr von 2004- 2013.
Modelljahr von 2014- 2016. 

XL883 / XL883C / XL883L / XL883N / XL883R

Genau das ist das Thema bei den Euro 3 Modellen von 2004 bis 2016 => Lage Interferenzrohr. Deshalb musst bei der Bestellung bei Miller auch immer dein Baujahr angeben. Sonst kann eben sein, dass das nicht passt. Ich hab noch ne Miller Silverado hier liegen bis Baujahr 2013, da ist der Anschluss direkt an den Töpfen. 
Auch die Halter für die Endtöpfe an den Sportstern haben ab 2014 gewechselt:

Das heißt: die Euro3 Miller passt nicht auf meine 2018er Euro4 Iron, oder?

Eine Euro3 ab 2014 sollte mechanisch passen, ist aber wie Du schon selbst gesagt hast nicht legal. 

eastw00t ist offline eastw00t · 689 Posts seit 10.07.2017
fährt: 17er Iron 883, 76er Shovelhead
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Neuer Beitrag 30.07.2019 11:54
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zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von eastw00t
Ich sags nochmal - informier dich vorher besser...

Fragt sich wer hier nicht richtig informiert ist, UNECE 92 (Ersatzauspuff) tritt am 01.01.2020 für neue Fahrzeugtypen und 01.01.2021 für bestehende Fahrzeugtypen in Kraft, siehe EU 168/2013 Anhang IV Punkt 1.9.4
Spätestens dann haben sich neue laute Anlagen erledigt. Ist alles für Laien ziemlich kompliziert, ich weiß

Oh mann... der Nächste...
Lies erst mal um was es geht.

Wenn du mal richtig lesen würdest, wüsstest du, dass es um aktuelle Euro 3 bzw. Euro 4 Klappenanlagen geht.
Und die sind legal - PUNKT! Egal, was der nächste Klugsch* vom Stapel lässt.

Wies in Zukunft aussieht, werden wir dann sehen.

HeikoJ ist offline HeikoJ · 3622 Posts seit 18.11.2014
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Neuer Beitrag 30.07.2019 12:01
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zum zitierten Beitrag Zitat von RM_48
Hier ging es ja nicht darum was in x Jahren ist. Es wurde in den Raum gestellt, dass aktuell genehmigte Klappenauspuffanlagen nicht legal wären

Sie sind laut Verkehrsblatt nicht legal ...

Siehe Verkehrsblatt 5/2018 Seite letzter Absatz:
"Der Nachweis zur Einhaltung des §30 Abs.1 StVZO gilt als erbracht wenn bei den Messungen die Geräuschemissionen des Fahrzeugs unter allen vorgenannten realen Fahrbedingungen und eventuellen Einstellungen/Fahrmodi nicht höher sind als die entsprechenden Messergebnisse des serienmäßigen Fahrzeugs im typgenehmigungskonformen Fahrmodus."

-->> Eventuelle Einstellungen/Fahrmodi = offene Klappen

In verständliches Deutsch übersetzt heißt das: Ist die Auspuffanlage lauter als die Serienanlage ist das ein Verstoß gegen
" Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt"

Daraus folgt ein Erlöschen der Betriebserlaubnis wenn die Geräuschgrenzen nicht eingehalten werden. Also jetzt aktuell und nicht erst in ein paar Jahren ...
Mein Hinweis auf 2020/2021  sollte nur heißen das ab 1.1.2020 neu zu homologierende Anlagen die Grenzwerte einhalten müssen, ab 2021 dann die Erstzulassungen (mit Ersatzschalldämpfern)
 

__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.

eastw00t ist offline eastw00t · 689 Posts seit 10.07.2017
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689 Posts seit 10.07.2017
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Neuer Beitrag 30.07.2019 12:15
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zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von RM_48
Hier ging es ja nicht darum was in x Jahren ist. Es wurde in den Raum gestellt, dass aktuell genehmigte Klappenauspuffanlagen nicht legal wären

Sie sind laut Verkehrsblatt nicht legal ...

Siehe Verkehrsblatt 5/2018 Seite letzter Absatz:
"Der Nachweis zur Einhaltung des §30 Abs.1 StVZO gilt als erbracht wenn bei den Messungen die Geräuschemissionen des Fahrzeugs unter allen vorgenannten realen Fahrbedingungen und eventuellen Einstellungen/Fahrmodi nicht höher sind als die entsprechenden Messergebnisse des serienmäßigen Fahrzeugs im typgenehmigungskonformen Fahrmodus."

-->> Eventuelle Einstellungen/Fahrmodi = offene Klappen

In verständliches Deutsch übersetzt heißt das: Ist die Auspuffanlage lauter als die Serienanlage ist das ein Verstoß gegen
" Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt"

Daraus folgt ein Erlöschen der Betriebserlaubnis wenn die Geräuschgrenzen nicht eingehalten werden. Also jetzt aktuell und nicht erst in ein paar Jahren ...
Mein Hinweis auf 2020/2021  sollte nur heißen das ab 1.1.2020 neu zu homologierende Anlagen die Grenzwerte einhalten müssen, ab 2021 dann die Erstzulassungen (mit Ersatzschalldämpfern)

- "Der Nachweis zur Einhaltung des §30 Abs.1 StVZO gilt als erbracht wenn bei den Messungen die Geräuschemissionen des Fahrzeugs unter allen vorgenannten realen Fahrbedingungen und eventuellen Einstellungen/Fahrmodi nicht höher sind als die entsprechenden Messergebnisse des serienmäßigen Fahrzeugs im typgenehmigungskonformen Fahrmodus."

Weißt du wie offizielle Messungen durchgeführt werden müssen?
Halbe Nenndrehzahl im Stand... konstantes fahren bei 50 kmh.... dabei dürfen keine Mauern o.Ä. im Abstand von X Metern sein die Schall reflektieren, etc. pp

Das ist so vorgeschrieben und genau deshalb machen in diesen Fahrsituationen die Klappen automatisch zu. Die Matrix die hinter der automatischen Klappensteuerung hängt ist recht kompliziert und aufwendig.
Genau deswegen nutzen die Hersteller diese Lücken im Moment ja. Es ist ein Irrglaube das mit "realen Fahrbedinungen" JEDE Situation gemeint ist. Damit sind die Fahrbedinungen gemeint, die für das Messverfahren relevant sind.

Mir ist nicht bekannt, dass sich am Messverfahren irgendwas geändert haben soll.
Damit hätte sich das auch erübrigt...

KMWTeam ist offline KMWTeam · 1269 Posts seit 09.07.2015
aus Holzgerlingen
fährt: Forty Eight HCC Cancun Blue Flake
KMWTeam ist offline KMWTeam
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1269 Posts seit 09.07.2015 aus Holzgerlingen

fährt: Forty Eight HCC Cancun Blue Flake
Neuer Beitrag 30.07.2019 12:24
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@Heiko

Ich finde deine Ausführungen eigentlich immer sehr gut und passen auch meistens, nur diesmal sehe ich es etwas anders.
In dem Schreiben geht es explizit um die Änderung durch mechanik oder Softwareanpassung an Serienmäßigen Klappenanlagen.
In dem Schreiben ist Nirgends eine Austauschanlage mit Klappensteuerung erwähnt welche nach EG genehmigt wurde.

Mein Verstandnis ist daher, wenn du die serienmäßig verbaute Klappenanlagen durch mechanische oder Softwareseitige Komponenten so erweiterst das die
Typisierten EIgenschaften nicht mehr eingehalten werden ist dieses nicht Zulässig und darf trotz Gutachten nicht mehr eingetragen werden.

Austauschklappenanlagen, nach EG Zugelassen, werden nicht genannt, also daher legal. Bzw. gilt ja soweit mir bekannt EG Zulassung über STVZO zugelassen.

Beste Grüße

eastw00t ist offline eastw00t · 689 Posts seit 10.07.2017
fährt: 17er Iron 883, 76er Shovelhead
eastw00t ist offline eastw00t
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689 Posts seit 10.07.2017
fährt: 17er Iron 883, 76er Shovelhead
Neuer Beitrag 30.07.2019 12:33
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zum zitierten Beitrag Zitat von KMWTeam
@Heiko

Ich finde deine Ausführungen eigentlich immer sehr gut und passen auch meistens, nur diesmal sehe ich es etwas anders.
In dem Schreiben geht es explizit um die Änderung durch mechanik oder Softwareanpassung an Serienmäßigen Klappenanlagen.
In dem Schreiben ist Nirgends eine Austauschanlage mit Klappensteuerung erwähnt welche nach EG genehmigt wurde.

Mein Verstandnis ist daher, wenn du die serienmäßig verbaute Klappenanlagen durch mechanische oder Softwareseitige Komponenten so erweiterst das die
Typisierten EIgenschaften nicht mehr eingehalten werden ist dieses nicht Zulässig und darf trotz Gutachten nicht mehr eingetragen werden.

Austauschklappenanlagen werden nicht genannt, also daher legal.

Beste Grüße

Mit anderen Worten ist hier von Manipulation die Rede?
Hab ich so nicht rausgelesen - wenn ja, dann ist es ja eine logische Sache, dass das nicht legal ist
 

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