zum zitierten Beitrag
Zitat von FocusAC
So sieht es aus...
Überschreitung der zulässigen dB Toleranzgrenze führt auch bei EINGETRAGENEN Teilen wie LuFi und Auspuff zu einem erlöschen der Betriebserlaubnis.
Nur, bzgl Eifel: Wer fährt schon auf direktem Wege zum Ring? Ich habe auf den letzten 100.000km genau -> 1 Kontrolle gehabt.
Hallo. genau.
Ich frage mich gerade, wie so ein Luftfilter ab Baujahr 1989 regulär eingetragen werden kann, wenn kein Abgasgutachten vorhanden ist.
Ohne Abgasgutachten ist so ein Eintrag nicht rechtskonform.
Der Sachverständige § 19 (3) StVZO hat in dem Fall einen Fehler gemacht.
Verantworltich ist trotzdem der Halter und Fahrer.
MfG
marvericktm
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von mavericktm am 22.03.2013 14:20.