Hallo Gemeinde,
da ich ja viel (von Berufswegen) in Gesetzestexten umherstöbere hab ich mich mal etwas schlau gemacht, was das Thema Pötte angeht:
Es gibt ja die heufig verbreite (ach so schöne) Botschaft "Laut ist jetzt Legal !" . Dem ist aber leider nicht so
Grundsätzlich stellt sich die Farge "Dürfen die Mehlmützen unsere Moppeds Zwangsstilllegen wegen zu lauter oder manipulierter Auspuffanlagen?
Als (s.o.) hab ich mal "nachgelesen" in der StVzO, besonders den § 49, §18 und allem was zum Thema laute Tüten usw. darin vermerkt ist. Interessant, was da drinnen steht. Hierzu mal nur so viel....
Also nach wie vor gilt: Dass bei Anlagen die manipuliert, aufgebohrt usw. sind, die Betriebserlaubnis erlischt.
Ein Bussgeld in Höhe von 25.- Euronen für offene Schalldämpfer, ist vermutlich eine Schei*hausparole. Hab' darüber nix gefunden!!!
Ich konnte nicht genau eroieren, ob jetzt das Mopped als ganzes beschlagnahmt werden kann, oder nur die "Teile". Das ist noch offen. Aber Ohne Pötte kanste auch nich' weiterfahren.
Nach wie vor 50.- Euronen und 3 Punkte in Flensburg sind fällig und die Polizei darf auch zur Beweissicherung die Tüten oder die ganze Karre einziehen, also sicherstellen oder beschlagnahmen.
Tatsächlich hat es keine Änderung der obigen Paragraphen gegeben, es wurde nur die neue Fahrzeugszulassungs-Verordnung (FZV) aus einer EG-Richlinie übernommen.
Es gibt aber hier eine kleine Lücke und jetzt kommts
zu lesen ist:.
Mechanisch verstellbare Schalldämpfer sind nicht verboten. Klar im öffentl. Verkehr sind diese nach wie vor verboten, aber kein Bussgeld keine Stilllegung usw., da hier die Ordnungshüter in eine schwierige Beweislage geraten. Meines erachtens muss hier Vorsatz nachgewiesen werden!!!
Zum Thema verstellbare Schalldämpfer steht auch (glaub' ich) auch ein Artikel in der Ausgabe BIKER NEWS 01/08.
Übrigens wird hier sehr viel der TÜV ins Spiel gebracht. Ob ich ne Plakette hab' (egal wie FRISCH) intressiert überhaupt keinen, das kann Euch der Kollege hier vom TÜV bestätigen. Ich kann vom Hof fahren und alle nicht zulässigen Teile wieder dran montieren.
Und so wie mit den Pötten, so sollte es auch mit anderen Teilen sein.
Es muss eingetragen sein oder BE haben oder Teilegutachten.
Gruß Wildstar
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Gruß Wildstar
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Euch allen immer eine aufrechte und jägermeisterfreie Fahrt!