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Zitat von Bacardihardy
Iltschi du darfst deine Meinungen zukünftig gerne etwas freundlicher formulieren.
Stimmt schon. mia culpa. Mich hatte nur "blauäugig" erregt, was rechtlich richtig ist und die falsche und irreführende Aussage: "Nur die Zulassung und Eintrag im Kfz.Brief, weist dich als Eigentümer des Fahrzeuges aus".
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Zitat von Sven76
wie ist das eigentlich so mit gebrauchten Bikes vom Harley Händler, muss der eine Übergabe Durchsicht machen ob alle Flüssigkeiten (Öl, Kühlflüssigkeit) auf dem richtigen stand ist oder muss er das nicht? Kann mir evtl auch wer sagen wie das in der Schweiz ist?
Ja, der Verkäufer muss sicherstellen, dass alle Flüssigkeiten auf dem richtigen Stand sind. Wobei richtiger Stand definiert werden muss.
Aber fehlt ÖL z.B. oder es ist zu wenig Bremsflüssigkeit drin, dann erfüllt der Verkäufer nicht den Kaufvertrag! Es besteht Gutleistungspflicht und mit "schlechter" Leistung erfüllt man nicht.
Richtiger Stand heisst aber auch nicht maximal Befüllung, sondern so wie der Stand gewöhnlich sein sollte. Es muss also kein voller Tank sein. Aber der Käufer muss zur nächsten oder übernächsten Tankstelle kommen.
Wie es in der Schweiz ist...keine Ahnung.
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Zitat von DieHummel
Wenn du dein Motorrad beim Händler voll bezahlst und der wird dann insolvent ist dein Geld futsch! Da gibt's gar nix drüber zu diskutieren. Dein Geld fließt dann in die Insolvenzmasse und du bekommst vielleicht auch etwas davon ab! Dies kann sogar so weit gehen, das der Händler dir dein Geld sogar erstmal zurückzahlt weil er nett zu dir sein will, obwohl er bereits Insolvenz angemeldet hat. Dann kann es dir passieren, das der Insolvenzverwalter DEIN Geld wieder zurückfordert weil es dir nicht komplett zusteht! Und der kann dafür sogar Zinsen von dir verlangen!
Anzahlung oder Zahlung bei Kauf wo man die Ware erst später erhält sollte man nur leisten, wenn der Händler dafür eine Bankbürgschaft anbietet. Dann und nur dann ist das Geld abgesichert und man erhält es bei Nichtlieferung auch zurück1 Aber dies tut kaum ein Händler.
Ja, so ist das hier in Deutschland. Also überlegt euch ob ihr das tut!
*Klugscheissermodus off*
Ja, das stimmt halbwegs und ist das Risiko.
Wenn der Händler in der Zwischenzeit insolvent geht UND ich noch nicht Eigentümer bin, obwohl ich voll bezahlt habe. Dann geht das Bike in die Insolvenzmasse. Das Geld möchte ich nicht (darum geht es nicht), sondern das Bike will ich herausgegeben haben
War ich aber Eigentümer - wenn auch nur für eine Sekunde Eigentum verschafft - und lasse das Bike weiter voll bezahlt beim Händler stehen, dann bleibt es meins. Also Pech für den Insolvenzverwalter.
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Iltschi am 17.07.2017 13:55.