zum zitierten Beitrag
Zitat von v2devil
Aktuell stehen meine auf gleicher Höhe wie der Hauptscheinwerfer. Das scheint aber wohl etwas zu hoch zu sein, denn am WE wurde mir aufgeblinkt wegen des Lichts.
Moinsen,
Das Problem ist halt, dass der Befestigungspunkt der Zusatz ("Nebel") Scheinwerfer zwar im gesetzlichen Rahmen
("...nicht höher als der Hauptscheinwerfer...."), aber trotzdem eigentlich viel zu hoch für so einen Breitstrahler ist.
ICH habe die "Erfahrung" gemacht, dass die meisten mir entgegen kommenden Verkehrsteilnehmer NICHT von den
Zusatzscheinies geblendet werden, sondern annehmen, ich hätte "vergessen" diese auszuschalten, denn im Grunde
genommen dürfen Nebelscheinwerfer erst BEI ERHEBLICHER SICHTBEHINDERUNG (durch Nebel, Niederschlag usw.)
eingeschaltet werden.
MEIN TIPP: Lass alles so, wie es ist, und grüße die entgegen kommenden einfach freundlich zurück.
Greetz Jo
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten 
Stammtisch in Münster/NRW
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