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Polizeilich angeordnetes Gutachten

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Polizeilich angeordnetes Gutachten

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BKOtti ist offline BKOtti · 396 Posts seit 13.12.2017
aus Rinteln
fährt: E-Glide Ultra Classic 105 anniversary
BKOtti ist offline BKOtti
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396 Posts seit 13.12.2017 aus Rinteln

fährt: E-Glide Ultra Classic 105 anniversary
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Neuer Beitrag 12.07.2018 19:42
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Wenn Du der "Sicherstellung" widersprochen hast, ist es eine Beschlagnahme und die muss ein Richter innerhalb von 72 Stunden bestätigen.

Sonst sofortige Herausgabe des "Gegenstandes"

Wenn Du zugestimmt hast, können Sie sich Zeit lassen.

Hast Du keinen Rechtsschutz ???

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WildStar01 ist offline WildStar01 · seit
WildStar01 ist offline WildStar01
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Neuer Beitrag 12.07.2018 19:46
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Dann könnte er ja jetzt widersprechen. Somit beginnt die Frist zu laufen. Der sollte endlich mal seinen Standort preisgeben, damit man im richtigen PolG nachschauen kann. Das ist nämlich m.E. Ländersache.

BKOtti ist offline BKOtti · 396 Posts seit 13.12.2017
aus Rinteln
fährt: E-Glide Ultra Classic 105 anniversary
BKOtti ist offline BKOtti
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396 Posts seit 13.12.2017 aus Rinteln

fährt: E-Glide Ultra Classic 105 anniversary
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Neuer Beitrag 12.07.2018 20:08
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StPO ist ein Bundesgesetz

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eLcaBone ist offline eLcaBone · seit
eLcaBone ist offline eLcaBone
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Neuer Beitrag 12.07.2018 20:15
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Letzten Endes auch völlig egal was hier greift.

Zudem richtigen Zeitpunkt wusste der TE jedenfalls nicht, wie er sich zu verhalten hat und nun ist das Mopped erstmal weg.

Schnapp dir die Rechtsschutz um Kosten zu minimieren und fertig. Für die nächste Fahrt weisst du dann bescheid.

WildStar01 ist offline WildStar01 · seit
WildStar01 ist offline WildStar01
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Neuer Beitrag 12.07.2018 20:39
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Die Streckenkontrolle wird ja wohl das Polizeigesetz angewendet haben - und nicht die Strafprozessordnung. In NRW wäre das § 43 "Sicherstellung".
Wie das dann im Detail geht, wird dann auch noch durch einen ergänzenden ministeriellen Erlass geregelt. Es wird hierin auch an mehreren Stellen auf die Eilbedürftigkeit hingewiesen.


Also nix machen als Betroffener wird im Zweifelsfalle als stillschweigende Zustimmung gewertet werden. Zudem er auch noch das Fahrzeug selbst zur Verwahrstelle gefahren hat.

Noch mehr "Zustimmung" geht eigentlich gar nicht mehr.

....... und so gehen die Tage ins Land ......... 

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von WildStar01 am 12.07.2018 20:58.

Stony ist offline Stony · 961 Posts seit 30.12.2008
aus Südhessen
fährt: RK ´11, ULTRA´13, MZ ETZ 301 Wintergespann
Stony ist offline Stony
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961 Posts seit 30.12.2008 aus Südhessen

fährt: RK ´11, ULTRA´13, MZ ETZ 301 Wintergespann
Neuer Beitrag 12.07.2018 22:13
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zum zitierten Beitrag Zitat von WildStar01
Die Streckenkontrolle wird ja wohl das Polizeigesetz angewendet haben - und nicht die Strafprozessordnung. In NRW wäre das § 43 "Sicherstellung".
Wie das dann im Detail geht, wird dann auch noch durch einen ergänzenden ministeriellen Erlass geregelt. Es wird hierin auch an mehreren Stellen auf die Eilbedürftigkeit hingewiesen.


Also nix machen als Betroffener wird im Zweifelsfalle als stillschweigende Zustimmung gewertet werden. Zudem er auch noch das Fahrzeug selbst zur Verwahrstelle gefahren hat.

Noch mehr "Zustimmung" geht eigentlich gar nicht mehr.

....... und so gehen die Tage ins Land .........

Also im Zweifelsfall immer widersprechen, hab ich das so richtig verstanden? Und dann?

CU

 

__________________
Wer vor Neuem Angst hat, bleibt immer hinter seinen Möglichkeiten zurück.

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BKOtti ist offline BKOtti · 396 Posts seit 13.12.2017
aus Rinteln
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BKOtti ist offline BKOtti
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396 Posts seit 13.12.2017 aus Rinteln

fährt: E-Glide Ultra Classic 105 anniversary
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Neuer Beitrag 12.07.2018 22:44
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Und das Polizeigesetz NRW verweist im Paragraphen 43 Abs 3.1 auf die Modalitäten der StPO in Bezug auf die Beschlagnahme.

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brasil ist offline brasil · 656 Posts seit 01.02.2012
fährt: 2001 FXDL Vivid black/chrome yellow Keihin Kit AMC Auspuff
brasil ist offline brasil
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656 Posts seit 01.02.2012
fährt: 2001 FXDL Vivid black/chrome yellow Keihin Kit AMC Auspuff
Neuer Beitrag 12.07.2018 22:47
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dann muss erstmal ein RICHTER die Sache "legalisieren...wenn man Dich z.B am Freitag um 15.00 erwischt.... dann wird es eng mit dem Richterlichen Entscheid. -könnte ich mir vorstellen, denn am WE wird er wohl nich im Gericht rumsitzen...

Davon ab finde ich das wir uns alle viel zu viel gefallen lassen ! Was nützt TÜV wenn er nicht mal den Stempel wert ist ? Warum lassen wir uns alle so gängeln ?  Fragen über Fragen...

Ich hoffe das der Betroffene sein Motorrad schnell und unbeschadet wieder bekommt

Grüße Jürgen

__________________
der Weg ist das Ziel

WildStar01 ist offline WildStar01 · seit
WildStar01 ist offline WildStar01
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 12.07.2018 23:16
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Zunächst einmal hat sich der Betroffene hier im Forum nicht klar geäußert, ob sein Moped beschlagnahmt, oder nur in sichergestellt, bzw. in  Gewahrsam genommen (gebracht) wurde. Auf jeden Fall hätte er darüber ein Protokoll erhalten müssen. So z.B. die Regelung im PolG NRW und dem dazu erlassenen Erlass.

Vermutlich hat er noch nicht einmal dieses Protokoll / Niederschrift erhalten. Eine Beschlagnahme kann es ja nicht sein, weil es ja einerseits 'freiwillig' war und andererseits dann ja schon ein Gericht die Beschlagnahme hätte richterlich bestätigen müssen.

Die Streckenkontrollen sind in solchen Sachen sehr geschult. Der Biker aber nicht. Jedes Wort kann zu seinem Nachteil ausgelegt werden. Wie z.B. ..... ah, die Klappe vom Auspuff aufgemacht ..... also 'Vorsatz' =  höheres Ordnungsgeld. Bei einer Nicht-Einlassung müssen die Streckenkontrolle erstmal zum Vorsatz kommen.

Und macht euch keine Sorgen, auch am Wochenende gibt es immer einen Richter, der im Notfall Entscheidungen treffen kann und muss. Das wird zwar nicht gerne gemacht, aber das ist rechtlich so vorgeschrieben und wird auch tatsächlich so praktiziert. Z.B. wenn jemand Zwangseingewiesen werden muss.

bestes-ht ist offline bestes-ht · 22580 Posts seit 10.11.2009
aus Rhein-Main
fährt: FXCW-C 2008, Blue Pearl, 110Cui, BigSpoke 23/18\", Jekill & Hyde, PS-Airride - FLHRXS 2020 Zephyr Blue / Black Sunglo
bestes-ht ist offline bestes-ht
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22580 Posts seit 10.11.2009 aus Rhein-Main

fährt: FXCW-C 2008, Blue Pearl, 110Cui, BigSpoke 23/18\", Jekill & Hyde, PS-Airride - FLHRXS 2020 Zephyr Blue / Black Sunglo
Homepage von bestes-ht
Neuer Beitrag 12.07.2018 23:42
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Man kann ja immer Fragen. Dürfen sie sicherstellen, was ist wenn ich das nicht möchte, was habe ich für Möglichkeiten?, man muss ja aufgeklärt werden.
Zurück zu kommen auf die Kombi Luffi/Auspuff. Das Pistor Gutachten erreicht ja mit dem sogenannten Absauggeräuschdämpferblech die ursprüngliche original Durchflussmenge/Lautstärke und bringt somit keine Leistungssteigerung. Auch wenn diese Gutachten den original Auspuff zugrunde legen, heißt das aber noch lange nicht das die Kombi mit einer Zubehöranlage nicht eintragungsfähig ist. Das Bertl Gutachten zeigt ja das Gegenteil. Im Fall des Pistor Gutachtens bestünde die Möglichkeit, das ein Prüfer mit Mehraufwand die Kombi als Legal prüft und somit der Depp ein anderer ist.

__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich

mexxomania ist offline mexxomania · 11 Posts seit 09.07.2018
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mexxomania ist offline mexxomania
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star2
11 Posts seit 09.07.2018
fährt: Sportster
Neuer Beitrag 13.07.2018 09:07
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Ich lebe in München. 

Rechtsschutz habe ich, aber mein Anwalt meint, dass bei 4-6 Tagen ich keine wirkliche Chance habe da was zu reisen. Wenn das Bike am Montag nicht geprüft wurde, dann kann ich via Anwalt einen wilden machen. 

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Halfpint ist offline Halfpint · 195 Posts seit 29.07.2013
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Halfpint ist offline Halfpint
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fährt: XL883N
Neuer Beitrag 13.07.2018 09:44
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München ist ein Heißes Pflaster was das angeht.......

eLcaBone ist offline eLcaBone · seit
eLcaBone ist offline eLcaBone
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Neuer Beitrag 13.07.2018 12:39
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zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Auch wenn diese Gutachten den original Auspuff zugrunde legen, heißt das aber noch lange nicht das die Kombi mit einer Zubehöranlage nicht eintragungsfähig ist.

Das fiel jetzt meine ich schon häufiger.... hätte, wäre, wenn.....

Zwischen "nicht möglich" und "nicht eingetragen" liegen nun mal Welten! ;P

mexxomania ist offline mexxomania · 11 Posts seit 09.07.2018
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star2
11 Posts seit 09.07.2018
fährt: Sportster
Neuer Beitrag 13.07.2018 14:12
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Servus Leute, die Sache wird immer schlimmer. 

1. Ich habe die Maschine wieder. Die BE ist erloschen. Eine Begründung warum sie erloschen ist gab es nicht, aber...
2. Der eingetragene Luftfilter ist ein Streaming Eegal. Der Verbaute Luftfilter, so schreibt der Gutachter läßt sich nicht eindeutig nachweißen, ob es sich dabei um den eingetragenen Lufti handelt. Sprich, es ist ein falsche Luftfilter verbaut.
3. Was am schlimmsten ist, der seitliche Kennzeichenhalter, für den ich eine ABE habe, hat eine Nummer eingestanzt. Diese Nummer passt nicht zu der ABE. Sprich, ich habe entweder den falschen Kennzeichenhalter oder die falsche ABE, aber ich habe bald eine Anzeige wegen "Gebrauch einer gefälschten Urkunde".

Ich bin massiv schockiert, weil ich das Bike mit TÜV, ABEs und den Eintragungen letztes Jahr so gekauft habe. Und der Tatvorwurf Gebrauch gefälschter Urkunde" ist heftig.

Ich weiß absolut nicht, was jetzt auf mich zukommt, abgesehen davon, dass ich das Bike nun erstmal in einen BE-fähigen Zustand bringen muss.

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anoli ist offline anoli · 457 Posts seit 21.11.2016
aus Zwingenberg
fährt: Heritage Softail FLSTCI im Fat Boy Trimm
anoli ist offline anoli
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457 Posts seit 21.11.2016
Avatar (Profilbild) von anoli
aus Zwingenberg

fährt: Heritage Softail FLSTCI im Fat Boy Trimm
Neuer Beitrag 13.07.2018 14:35
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Schöne Scheiße.

1. Lufi: ich bin beim TÜV soweit, dass die mir den SE Stage 1 eintragen würden, wenn eine Nummer draufstehen würde, die eingetragen werden kann.
weil das bei dir jetzt schnell gehen muss, fahr zu HD, die haben ein Gutachten für den Stage 1, kostet halt...

2. seitlicher Kennzeichenhalter: Gutachten und ABE`s schön und gut, es gibt in Deutschland Vorschriften wie ein Kennzeichenhalter angebracht sein muss.
Wenn das Ding diesen Vorschriften entspricht, brauchst du kein Gutachten oder ABE oder Sonstwas. Hast du ein Gutachten wenn dein Kennzeichen auf dem Schutzblech angeschraubt ist?
Fahr also zum TÜV und lass dir entweder den Halter wieder austragen oder eben mit der richtigen Nummer eintragen.

Ich drück dir die Daumen dass es nur bei ein paar Euronen bleibt!


Edit: was den Tatvorwurf betrifft eine gefälschte Urkunde benutzt zu haben: du hast das Bike doch so gekauft. TÜV war schon gemacht, wenn hat der Vorbesitzer mit einer gefälschten Urkunde einen Eintrag erschwindelt. Nicht du. Sag das deinem Anwalt.
Attachment 289721

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von anoli am 13.07.2018 14:42.

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