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Polizeilich angeordnetes Gutachten

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Polizeilich angeordnetes Gutachten

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WildStar01 ist offline WildStar01 · seit
WildStar01 ist offline WildStar01
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Neuer Beitrag 13.07.2018 14:36
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Wie drückt sich den der "Tatvorwurf" aus? Hast du irgendein Papier bekommen? Im Zweifel kannst du dich ja rechtfertigen, weil du das Bike so gekauft hast. Natürlich bist du für den Zustand des Fahrzeuges verantwortlich. Es kann aber nicht so schlimm werden. Warte erstmal ab, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt das Verfahren gegen dich eröffnet.

Ich habe es ja gleichgemerkt: ....... die wollen dich abbraten .....

mexxomania ist offline mexxomania · 11 Posts seit 09.07.2018
fährt: Sportster
mexxomania ist offline mexxomania
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star2
11 Posts seit 09.07.2018
fährt: Sportster
Neuer Beitrag 13.07.2018 15:08
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Aktuell habe ich nur den Bericht des Gutachters mit den mich nervös machenden Satz "Ob es sich hierbei um den Gebrauch einer gefälschten Urkunde handelt, bedarf der juristischen Würdigung" endet. 

Der Gutachter hat wohl bei Thunderbike angerufen und die Nummer des Kennzeichens durchgegeben. Keine Ahnung wie der auf Thunderbike kommt. Kann mich nicht erinnern, dass die ABE von Thunderbike war. Leider hat er den Halter und die ABE behalten. 

Ich hab das Bike so gekauft. Der Händler weiß natürlich von nichts. Wie's so ist in solchen Situationen. Montiert war der Kennzeichenhalter korrekt. Da kann man nichts bemägeln. Ich denke der Verkehrstechnische Teil wird sich in Grenzen halten. Max. Bußgeld oder fahren mit nicht zugelassenen Teilen. Aber "gefälschte Urkunde" wtf?? Das ist eine gültige ABE.

WildStar01 ist offline WildStar01 · seit
WildStar01 ist offline WildStar01
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 13.07.2018 15:26
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Ach so, jetzt können schon Gutachter Eigentum beschlagnahmen? 

Entschuldige, aber deine Vorträge werden immer merkwürdiger.

Wenn der bei Thunderbike angerufen hat, steht dann da auch wohl Thunderbike drauf und nicht XYZ-Firma. 

Auch ein eingetragener Lufi muss zu identifizieren sein.

Mir ist das derzeit ein bisher viel Abweichung vom Serienzustand des Motorrades (was wohl so auch ganz bewusst gewollt ist). Wenns jedoch konkret wird, hat man natürlich keine Ahnung ........... .

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anoli ist offline anoli · 457 Posts seit 21.11.2016
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fährt: Heritage Softail FLSTCI im Fat Boy Trimm
anoli ist offline anoli
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457 Posts seit 21.11.2016
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aus Zwingenberg

fährt: Heritage Softail FLSTCI im Fat Boy Trimm
Neuer Beitrag 13.07.2018 15:37
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Kann ich WildStar01 nur rechtgeben.

Warum ruft der Gutachter bei Thunderbike an?
Das macht nur Sinn wenn das ein Thunderbikehalter ist.

Wenn du mit nem Remus zum TÜV fährst rufen die auch nicht bei Falcon an weil das Teil die DB Werte nicht einhält.

eLcaBone ist offline eLcaBone · seit
eLcaBone ist offline eLcaBone
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 13.07.2018 16:02
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Ja, richtig. Der Kennzeichenhalter darf abgebaut und zur Beweissicherung für den Fall einer Verhandlung sichergestellt werden. Die Intention liegt hier vor.

... und ja... der seitliche Kennzeichenhalter muss natürlich mit seiner eingeprägten Nummer der ABE bzw der Eintragung entsprechen. Sonst hast du entweder einen anderen Kennzeichenhalter als eingetragen/in der ABE stehend verbaut oder es ist eine falsche ABE vorhanden gewesen.

Warum ruft der TÜVler bei Thunderbike an? Ich meine auf den TB Teilen ist überall auch ein Thunderbikelogo eingraviert/eingelasert,über der Nummer. Wer dann 1 und 1 zusammenzählt weiss, dass ein Thunderbikelogo nicht zu einem Heinz KZH gehört...Dazu muss ein TÜVler nur die Nummer eingeben und beim KBA abfragen...schon weiss man welcher Hersteller das Bauteil mal zur Abnahme beim TÜV hat absegnen lassen.

Durch diese Feststellung wurde deinem Motorrad die BE entzogen. Dies kannst du nur durch eine Neuabnahme beim TÜV regeln. Du bekommst eine komplett neue BE für dein Fahrzeug, sofern dies den Zulassungsrichtlinien entspricht.

Was mich allerdings wundert: Du erzählst nichts mehr von dem Auspuff. Sehr suspekt. Entweder du hast dich bei der Kontrolle benommen wie ein Schimpanse (dies möchte ich dir nicht unterstellen) oder du hast tatsächlich mal richtig ins Klo gegriffen.

Wie gehts weiter mit dem Moped? -> Rückbau auf originale Teile oder Einzelabnahme des gesamten Konstruktes beim TÜV (Kein GTÜ etc.), danach kann dir eine neue BE ausgestellt werden.

Rechltiche Probleme? -> Das kläre mit deinem Anwalt.

mexxomania ist offline mexxomania · 11 Posts seit 09.07.2018
fährt: Sportster
mexxomania ist offline mexxomania
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star2
11 Posts seit 09.07.2018
fährt: Sportster
Neuer Beitrag 13.07.2018 16:05
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In der Zulassung steht...

m. Lufi., Herst. HD, Typ Screamin Eagle Stage I m. RSD -Abdeckung***


Im Gutachten steht:
Die BE ist erloschen wie, für die Änderung keine Genehmigung im Rahmen des Fz-BE oder eines Nachtrags, keine Teilgenehmigung EG/ECE/ABE/BAG oder kein Teilegutachten vorhanden ist

...

Es wurde eine Standgeräuschmessung durchgeführt,

...

im zulässigen Toleranz...

Anstelle des eingetragenen Screamin Eagle Luftfilterkits war ein Luftfiltersystem ohne Nachweis der Zulässigkeit verbaut worden.

Es war eine Schalldämpferanlage der Marke Miller verbaut. Dafür bestand eine EG BE.

Zulässigkeit Schalldämpferanlage in Verbindung mit geändertem Ansaugtrakt nicht nachgewiesen.

Der verbaute Leser wird eine ABE auf.

Das amtliche Kennzeichen war seitlich angebracht.

Auf dem Kennzeichenhalter war die Nummer xxxx eingeschlagen. Bei der Kontrolle wurde eine Kope der ABE xxxx des Kraftfahrt-Bundesamtes vorgelegt.

Diese ABE bezieht sich aus einen seitlichen Kennzeichenhalter Typ TK des Herstellers Thunderbike.

Rückfragen beim Hersteller ergaben, dass der veraute Kennzeichenhalter nicht von ihnen gefertigt und vertrieben wurde, die eingeschlagene Nummer wurde nicht von Thunderbike angebracht. 

Ob es sich hierbei um den Gebrauch einer gefälschten Urkunde handelt bedarf der juristischen Würdigung. 

Nach Rücksprache mit der zuständigen Dienststelle wurde der Kennzeichenhalter demontiert und damit der Kopie der Betrieberlauntnis als Beweismittel sichergestellt. 



So ist der Sachverhalt. Und noch mal, ich habe es so wie es ist letztes Jahr gekauft. Der Händler ist ebenfalls schockiert. Er meinte, er habe es so vom Vorbesitzer gekauft. 
 

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mexxomania ist offline mexxomania · 11 Posts seit 09.07.2018
fährt: Sportster
mexxomania ist offline mexxomania
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11 Posts seit 09.07.2018
fährt: Sportster
Neuer Beitrag 13.07.2018 16:09
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Weil der Auspuff scheiß egal ist. Der scheint ja zu passen. 

Der Gutachter scheint, so verstehe ich den Text, an den Ihm unbekannten Lufi zu stören und dem Kennzeichenhalter den er nicht der ABE zuweisen kann.

eLcaBone ist offline eLcaBone · seit
eLcaBone ist offline eLcaBone
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Neuer Beitrag 13.07.2018 16:14
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Jau,

sieht also jetzt mit dem Text nach falschem Luftfilter als eingetragen aus (SE Filter sind ja definitiv mit Kennzeichnung versehen) und der Kennzeichenhalter scheint wohl mit gefälschter Nummer ausgestattet zu sein. Wobei ich dies durch ein Gegengutachten prüfen lassen würde in zusammenarbeit mit TB.

Also, einen zugelassenen Luftfilter verbauen, neuen Kennzeichenhalter und dann Einzelabnahme beim TÜV = neue BE + Hauptuntersuchung 2 Jahre

Das wäre der einfachste Weg dein Möpi wieder auf Deutschlands Straßen bewegen zu dürfen.

und wie gesagt, der Rest was rechtliche Konsequenzen angeht = Anwalt (Rechtsschutzversicherung)

WildStar01 ist offline WildStar01 · seit
WildStar01 ist offline WildStar01
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 13.07.2018 16:17
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Entweder war er "besonders freundlich" zur Streckenkontrolle oder hat durch seine Kutte jahrelange Bike-Erfahrung dokumentiert. Dann zu sagen, ...... ich nix wissen ..... fordert die Leute heraus. Zumindest haben Sie jetzt dem "gutgläubigen Käufer" zu einer umfassenden Analyse seines Fahrzeuges verholfen. 

Der Verkäufer/Händler ist m.E. aus der Nummer raus. In einem Jahr kann man sehr viel umbauen. 

Hoffentlich liegt bei der Abweichung zwischen dem Kennzeichenhalter und der ABE nur eine Verwechselung vor. Also beides für sich gesehen in sich stimmig ist.

Wenn eine gefakte Nummer im Kennzeichenhalter eingelasert ist, könnte der Staatsanwalt sogar auf Urkundenfälschung gehen.

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Marco321 ist offline Marco321 · 3732 Posts seit 13.08.2012
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Marco321 ist offline Marco321
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Neuer Beitrag 13.07.2018 16:50
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@mexxomania

Kzh:  hast du noch Fotos davon dann können wir dir vielleicht den richtigen Hersteller nennen. Dort gibt es dann auch eine ABE oder Gutachten. Händler oder Vorbesitzer haben vielleicht auch nur die falsche ABE beigelegt.

Luftfilter : steht auf dem Filterelement denn gar nix drauf ?  mach mal ein Foto 
und per Kennzeichnung muss der nicht eingetragen sein. siehe Bild
Attachment 289728

__________________
Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.

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anoli ist offline anoli · 457 Posts seit 21.11.2016
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fährt: Heritage Softail FLSTCI im Fat Boy Trimm
Neuer Beitrag 13.07.2018 17:08
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Wegen dem Luftfilter würde ich zu HD gehen.
Die verkaufen Gutachten für die Dinger damit sie eingetragen werden können.
Ich vermute einen Eintrag eines Prüfers der nicht 100% genau gearbeitet hat.
Ärgerlich, passiert leider.

Es geht auch andersrum, geh zum TÜV (musst du ja eh) schilder das Luftfilterproblem und lass sie in der TÜV Datenbank schauen.
Das Gutachten finden die normalerweise.

Tja und das mit dem Halter ist ganz dumm gelaufen.
Du hast nen Eintrag für einen anderen Halter. Dennoch, hier muss dir erst mal die Fälschung bzw. Vorsatz nachgewiesen werden.

enrico ist offline enrico · 1537 Posts seit 14.09.2012
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enrico ist offline enrico
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fährt: HD-Bobber Kicker only
Neuer Beitrag 13.07.2018 17:17
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Angenommen, ich hatte mal einen Thunderbike Halter montiert und eingetragen.
Habe mir einen neuen SELBSTGEBAUT ohne Nummer etc. aber ordnungsgemäß montiert. Eine Eintragungspflicht besteht NICHT für KZH. Muss ich in diesem Fall den Thunderbike austragen lassen um nicht der Urkundenfälschung angeklagt zu werden oder besteht die Gefahr nur bei vorhandener selbst angebrachter Nummer beim Eigenbau KZH?
Den Beamten bei einer Kontrolle aufmerksam darauf zu machen wäre denkbar und vermutlich ein Weg um vom Verdacht des Urkundenmissbrauches loszukommen.
Oder liege ich da falsch?

__________________
Aber vermutlich alles Geschmacksache Augenzwinkern


​​​​​​Gute Fahrt!cool

 

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von enrico am 13.07.2018 19:05.

bestes-ht ist offline bestes-ht · 22593 Posts seit 10.11.2009
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Neuer Beitrag 13.07.2018 17:20
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zum zitierten Beitrag Zitat von anoli
Wegen dem Luftfilter würde ich zu HD gehen.
Die verkaufen Gutachten für die Dinger damit sie eingetragen werden können.

Das steht im Gutachten....

„Anstelle des eingetragenen Screamin Eagle Luftfilterkits war ein Luftfiltersystem ohne Nachweis der Zulässigkeit verbaut worden.“
 
Somit ist er nicht von HD.

__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich

reply11 ist offline reply11 · 183 Posts seit 07.05.2013
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Neuer Beitrag 14.07.2018 07:44
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@Enrico: das würde mich auch interessieren da bei mir sowohl KZH, Stoßdämpfer, Felgen als auch Lenker nicht ausgetragen wurden wenn ich andere hab eintragen lassen. Muss der Fahrzeugschein der aktuellen Ausstattung entsprechen oder kommt in den Fahrzeugschein was mit Fahrzeug alles freigegeben ist (da zusammen mit dem Fahrzeug geprüft)?

 

dieTor ist offline dieTor · 2071 Posts seit 10.03.2012
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dieTor ist offline dieTor
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2071 Posts seit 10.03.2012
fährt: FatBoySpecial
Neuer Beitrag 14.07.2018 08:57
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Hey mexxomania,

hier werden dir hilfreiche und wertvolle Tipps gegeben und wir haben keine Ahnung, mit wem wir es zu tun haben.

Stelle dich mal vor und poste ein Foto von deinem Bike, dann kann man dich und die Situation auch besser einschätzen verwirrt
(in diesem Fall reihe ich mich gerne den üblichen Vorstellungsecken-Hinweisern bei großes Grinsen )

Ich denke, eine Vielzahl von Unzulänglichkeiten bei der Straßenkontrolle hat zur Sicherstellung und dem jetzt folgenden "Zerpflücken" des Bikes geführt!

__________________
* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *

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