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FLHR/C/SE/XS/P Road King (C): Windshield E-Zulassung oder nur DOT

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FLHR/C/SE/XS/P Road King (C): Windshield E-Zulassung oder nur DOT

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Fochelfighter ist offline Fochelfighter · 134 Posts seit 02.05.2017
aus Kamp-Lintfort
fährt: FLHXSE Street Glide CVO
Fochelfighter ist offline Fochelfighter
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134 Posts seit 02.05.2017
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aus Kamp-Lintfort

fährt: FLHXSE Street Glide CVO
Neuer Beitrag 05.12.2020 00:13
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Hallo ich fahre auch eine 2016ner Street Glide CVO. 
Die Maschine hat unter anderem ab Werk auch den SE Ventilator Luftfilter verbaut,auch „nur“ DOT im Windschild,kein E Prüfzeichen in den vorderen originalen Blinkern UND zusätzlich gelbes Tagfahrlicht (Blinker leuchten kontinuierlich leicht gelb) ! 
Alles ab Werksauslieferung für den Europäischen Markt 
5HD1
In den Fahrzeugpapieren steht davon nichts.Wissen sicherlich viele CVO Fahrer.
Hat jemand evtl z.B. eine Bescheinigung darüber, dass es legal ist ? Das Thema E Prüfzeichen wird anscheinend immer beliebter bei den Werten Polizisten...Ich rufe Montag mal bei Harley Deutschland an und werde mich erkundigen.Mal sehen was die genau dazu sagen.

__________________
Das Geheimnis des Glücks ist Freiheit und das Geheimnis der Freiheit ist, eine Harley Davidson zu fahren und du wirst die grenzenlose Freiheit spüren…

 

rainer500 ist offline rainer500 · 356 Posts seit 21.11.2016
fährt: Street Bob 2014
rainer500 ist offline rainer500
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356 Posts seit 21.11.2016
fährt: Street Bob 2014
Neuer Beitrag 06.12.2020 11:37
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zum zitierten Beitrag Zitat von wildgit
... Die Polizei hatte die Windschutzscheibe welche nur eine DOT aber keine E-Zulassung besitzt bemängelt...
Grüße
Peter

Das würde also auch bedeuten dass alle Street Glide, E-Glide, etc in Europa illegal unterwegs sind. 

Haben die BMW Scheiben eine E-Zulassung ?

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harleywern ist offline harleywern · 170 Posts seit 23.06.2006
fährt: FLHTCU Ultra Classic Electra Glide, Beta Alp 4.0, Street Bob 114
harleywern ist offline harleywern
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fährt: FLHTCU Ultra Classic Electra Glide, Beta Alp 4.0, Street Bob 114
Neuer Beitrag 06.12.2020 12:59
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zum zitierten Beitrag Zitat von rainer500
Haben die BMW Scheiben eine E-Zulassung ?

Die dürfen auch Zusatztrittbretter haben! Siehe K 1600 Bagger. Langsam wird es unerträglich, was die Herren von der Executive mit den Mopedfahrern treiben.
Ride safe
Werner

__________________
2021 FXBBS Street Bob 114 "Bobby" Yang
2012 FLHTCU Ultra Classic "Möhrchen" Yin
2011 FLHX Street Glide "Snow White" Gone
2007 Buell Ulysses XB12X "Uly Brüll" Shouldn't have sold her
1999 FLHR Road King "Scratchy" R.I.P. killed

Börnie ist offline Börnie · 1547 Posts seit 12.04.2015
fährt: Road King Special
Börnie ist offline Börnie
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1547 Posts seit 12.04.2015
fährt: Road King Special
Neuer Beitrag 06.12.2020 14:24
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Daher : Dienstaufsichtbeschwerde.
Es gibt viele nette Wachtelmeister,
aber auch Andere.
Die handeln nach eigenem beschränktem Ermessen
im Ramen der erlaubten Möglichkeiten. Oder
auch manchmal darüber hinaus. Ohne Konsequenzen
im Fehlerfall, bedeutet das für uns zT
erheblichen Aufwand und Kosten die wir
nicht ersetzt bekommen ... auch wenn wir
im Recht sind/waren. Und der mit der
Macht das zu tun macht ja nur seinen
Job. ( eine oft benutzte Ausrede ) Und
wird dafür bezahlt.
Eigentlich keine Chance sich dagegen zu
wehren. Oder Willkür anzuführen.
Also : Eine offizielle Beschwerde die
zunächst nichts bringt, aber zu den Akten
kommt. Und wenn sich dann ein paar dieser
Schreiben ansammeln .... dann bringt es
was.

WER SICH WEHRT LEBT NICHT VERKEHRT

__________________
.


.

 

MASCH ist offline MASCH · seit
MASCH ist offline MASCH
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 06.12.2020 17:14
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Die Dienstaufsichtsbeschwerde erfolgt stets form-, frist- und fruchtlos 😕

Börnie ist offline Börnie · 1547 Posts seit 12.04.2015
fährt: Road King Special
Börnie ist offline Börnie
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1547 Posts seit 12.04.2015
fährt: Road King Special
Neuer Beitrag 06.12.2020 17:30
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Eine. Ja.
Aber wenn sich in der Personalakte ein
paar ansammeln ....... :-)

Beschwerden in der eigenen Akte können
bei anstehenden Beförderungen echt
hinderlich sein !!!

__________________
.


.

 

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true black ist offline true black · 1603 Posts seit 27.03.2015
aus Bad Aibling
fährt: 2001 FLSTCI, 2016 FLTRUSE, Zündapp R50, 1953 Panhead
true black ist offline true black
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1603 Posts seit 27.03.2015 aus Bad Aibling

fährt: 2001 FLSTCI, 2016 FLTRUSE, Zündapp R50, 1953 Panhead
Neuer Beitrag 24.12.2020 15:42
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zum zitierten Beitrag Zitat von Fochelfighter
Hallo ich fahre auch eine 2016ner Street Glide CVO. 
Die Maschine hat unter anderem ab Werk auch den SE Ventilator Luftfilter verbaut,auch „nur“ DOT im Windschild,kein E Prüfzeichen in den vorderen originalen Blinkern UND zusätzlich gelbes Tagfahrlicht (Blinker leuchten kontinuierlich leicht gelb) ! 
Alles ab Werksauslieferung für den Europäischen Markt 
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In den Fahrzeugpapieren steht davon nichts.Wissen sicherlich viele CVO Fahrer.
Hat jemand evtl z.B. eine Bescheinigung darüber, dass es legal ist ? Das Thema E Prüfzeichen wird anscheinend immer beliebter bei den Werten Polizisten...Ich rufe Montag mal bei Harley Deutschland an und werde mich erkundigen.Mal sehen was die genau dazu sagen.

Hallo, gibt's schon Infos betr. Windshield, Blinker und Luftfilter?

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Nightworker ist offline Nightworker · 369 Posts seit 22.07.2017
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fährt: Road King , Moto Guzzi V85TT
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fährt: Road King , Moto Guzzi V85TT
Neuer Beitrag 24.12.2020 22:00
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Letztes Jahr hatte ich ein Gespräch mit Thunderbike ,  es gibt für  Harleys  die original mit Windschild ausgestattet sind keine ABE.
Die haben alle nur die DOT Nummer. Bei Kawasaki übrigens auch. Meine VN 1700 Classic Tourer hat an der Original - Scheibe auch nur eine DOT Nummer.

__________________
Gruß Roger

Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Nightworker am 25.12.2020 00:44.

Middach ist offline Middach · 2833 Posts seit 20.04.2017
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fährt: SG FLHXS 2016, 2 x GSX1100G
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Neuer Beitrag 25.12.2020 12:52
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zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
.....macht ja nur seinen
Job. ( eine oft benutzte Ausrede ) Und
wird dafür bezahlt.


WER SICH WEHRT LEBT NICHT VERKEHRT

Tja, das haben die Leute von der Gestapo nacher auch gesagt.

Kopf geht vor Ampel, auch bei einem Polizisten.

Daher bin ich auch ein Freund der Dienstaufsichtsbeschwerde und ich hatte damit auch schon Erfolg.

Natürlich aber nur, wenn es auch im Recht ist.

__________________
Neid muss man sich verdienen, Mitleid kriegst du geschenkt  großes Grinsen

Wer Rechtschreibfehler findet, sollte seine Interpunktion verbessern.cool

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Fochelfighter ist offline Fochelfighter · 134 Posts seit 02.05.2017
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fährt: FLHXSE Street Glide CVO
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fährt: FLHXSE Street Glide CVO
Neuer Beitrag 02.01.2021 03:50
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Hallo,bis jetzt warte ich immer noch auf Antwort von Harley Davidson Deutschland.(email) Ich werde es nach den Feiertagen telefonisch versuchen.Thunderbike hat mir auch gesagt,das was ich schon wusste.Im Windshield/Windsplitter steht nur DOT ! Ich kenn auch keine Harley Scheibe mit e Nummer.Bei meiner CVO ist sogar die DOT im nichtsichtbarem Bereich.Das heißt ich müsste die Scheibe bei einer Kontrolle ausbauen um dem Schutzmann nachweisen zu können,dass es sich um eine originale ab Werk handelt.Wie gesagt ich werde auf jeden Fall „versuchen“ für mein Bike (man gibt seine Fahrgestellnummer an) die dazugehörige EG Betreibserlaubnis also dann extra ausgestellt auf mein Bike zu erlangen.Es soll aber durchaus schon „helfen“ sich Pruduktblätter oder Internet Seiten vom eigenen Bike auszudrucken/abzuspeichern.Problematischer wird’s vor allem auch beim offenen Luftfilter,der ab Werk verbaut ist,wenn eine Austauschauspuffanlage verbaut ist.In meinem Fall Kess Tech. Da haben die CVO Modelle aber praktisch den „Freifahrtschein“ da das Motorrad so homologiert  wurde.Möchte ich mir den Luftfilter z.B.an einer Street Glide Special mit Kess Tech verbauen, geht das nur über das Bert‘s Kombigutachten.Und das ist der Knackpunkt ! CVO Modelle haben den Lufi ab Werk verbaut.Nur weiß das so mancher Polizist leider nichts auch mit der DOT in der Scheibe.Das zieht sich dann weiter über das Windshield,Stahlflexleitungen,Blinker,Highwaypegs usw.Darüber gibt es nirgendswo Nachweise.Und diese Nachweise nämlich die EG Betriebserlaubnis hätte ich gerne um in einer Kontrolle nachweisen zu können was Sache ist...Genau dieses Problem hatte ja der Kollege wildgit  mit seiner Werksmaschine.Er konnte vor Ort keinen Nachweis erbringen,das die DOT Scheibe im Rahmen der EG ABE abgedeckt ist.Da bleibt nur der Weg über Harley.

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Fochelfighter am 02.01.2021 04:15.

Nightworker ist offline Nightworker · 369 Posts seit 22.07.2017
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fährt: Road King , Moto Guzzi V85TT
Neuer Beitrag 02.01.2021 07:07
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Was willst du alles mit schleppen um der Polizei zu beweisen das alle Anbauteile an deiner Maschine zur serienmäßigen Ausstattung gehören?
Die Scheibe ist in der originalen Halterung von Harley verbaut.  Was will man sonst dazu noch sagen?
Ich hatte schon mal vor vielen Jahren eine Mängelkarte bekommen weil ich am Hinterrad ein anderes Profil habe als wie am Vorderrad, und das sei nicht zulässig.
Wie hätte ich da auf der Strasse beweisen sollen das alles seine Richtigkeit hat?

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Gruß Roger

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Nightworker am 02.01.2021 07:28.

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harleywern ist offline harleywern · 170 Posts seit 23.06.2006
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fährt: FLHTCU Ultra Classic Electra Glide, Beta Alp 4.0, Street Bob 114
Neuer Beitrag 02.01.2021 08:27
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Da unsere Bikes mit Koffern ausgstattet sind, können wir ja bedenkenlos ganze Ordner von Nachweisen mitnehmen Augenzwinkern . Ich habe z.B. § 60 STVZO (Fußrasten) in Kopie dabei. Ob es hilft ist fraglich.
Bedenklich finde ich viel mehr, dass man ja inzwischen selbst mit unveränderten Serienfahrzeugen nicht mehr vor Schikanen sicher ist. Gerade auch im Hinblick auf das dann so gerne angewendete "Erlöschen der Betriebserlaubnis".
Die erlischt eigentlich nur bei Gefährdung oder Veränderung von Leistung und Geräusch, wird aber auch gerne für fehlende Reflektoren, Spiegel etc. herangezogen. Und dann hat man im Nachgang richtig Spaß.

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Nightworker ist offline Nightworker · 369 Posts seit 22.07.2017
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Neuer Beitrag 02.01.2021 12:51
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Wie schon geschrieben , nachträgliche Anbauteile wie Spiegel oder Windschilder mit nächträglich angebrachter Halterung haben eine E- Numer.
Meine Kawasaki VN 1700 Classic Tourer hat auf dem original Windschild auch nur eine DOT Nummer und kein E.
Wenn das bei Kawa so ist dann wird das wahrscheinlich auch bei den anderen Japanern so sein und wenn das nicht erlaubt ist dann hätten unsere Bikes
doch erst keine Zulassung für die EU bekommen dürfen. Demnächst wird wohl noch gefragt  wo die E- Nummer der Sturzbügel oder der Verkleidung an
einer Street - oder E-Glide ist. Aber ich knnte den Kontrollierenden auch belehren wo eine E- Nummer drauf gehrt und wo nicht.

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Gruß Roger

HeikoJ ist offline HeikoJ · 3523 Posts seit 18.11.2014
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HeikoJ ist offline HeikoJ
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3523 Posts seit 18.11.2014
fährt: H-D 1200 CB / 14
Neuer Beitrag 02.01.2021 14:09
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zum zitierten Beitrag Zitat von Nightworker
wenn das nicht erlaubt ist dann hätten unsere Bikes doch erst keine Zulassung für die EU bekommen dürfen

Man muß unterscheiden was laut Homologation gefordert ist und was eine "Sonderlocke" der deutschen oder sonstigen StVZO ist.
Scheiben und Verkleidungen sind laut der EU ECE Unterlagen auf Splitterschutz, Fahreigenschaften und vorstehende Außenkanten zu prüfen, benötigen also keiner gesonderten Zulassung. Es gibt zwar ECE R 43 (Sicherheitsglas), die glit aber nur für die Fahrzeugklassen M,N,O und zusätlich für die Klasse L MIT Aufbauten M,N,O oder T.
In der StVZO existiert diese Unterscheidung aber nicht, sondern es ist vorgeschrieben das die Scheiben aller KFZ eine E - Kennzeichnung haben müssen. Zusätzlich gibt es das VdTÜV Merkblatt 736 nach dem Verkleidungen aller Art nach bestimmten Kritierien geprüft werden müssen, unter anderem Fahrstabilität bis zur Höchstgeschwindigkeit, Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichtes, Lenkeinschlag, Abmessungen des Fahrzeuges, Sichtfeld und andere Kleinigkeiten. 

§ 40 StVZO
(1) Sämtliche Scheiben – ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten – müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.

§ 22a StVZO
Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
3. Scheiben aus Sicherheitsglas (§ 40) und Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas

__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.

motoschrauber ist offline motoschrauber · 226 Posts seit 12.09.2017
fährt: 2023er Police Electra Glide
motoschrauber ist offline motoschrauber
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226 Posts seit 12.09.2017
fährt: 2023er Police Electra Glide
Neuer Beitrag 03.01.2021 12:32
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zum zitierten Beitrag ......
In der StVZO.......
§ 40 StVZO.....
§ 22a StVZO......

Ich lese hier ständig "StVZO".
Mir wurde vor x Jahren (keine Ahnung, wie lange das her ist, gefühlt über 10 Jahre) auf der Zulassungsstelle erklärt, dass die StVZO nicht mehr gilt. Sie sei abgelöst worden durch die FZV. 
(Das wurde mir deswegen erklärt, weil ich für meine frisch restaurierte 1938er DKW SB 500 Luxus wie üblich ein Kennzeichen in der 1938 gebräuchlichen Größe haben wollte; das entspricht heute den Kennzeichen der 125er. Dieses Kennzeichen wollte man mir nicht geben. Ich brauchte ein Gutachten vom TÜV, dass ein größeres Kennzeichen nicht passt und ZUSÄTZLICH musste ich noch eine Ausnahmegenehmigung vom Regierungspräsidium haben!
In der StVZO stand in einem speziellen Paragraphen, dass Motorrädern vor EZ 1.7.58 das keline Kennzeichen zugeteilt werden durfte. Dieser Paragraph war aber nicht in die FZV übernommen worden.)

Also was soll dauernd das Gerede von der StVZO?
Attachment 354895

__________________
That´s what I want to be rembered for: For being honest. Nothing else is worth a damn! (I.F.Kilmister)

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