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Zitat von niv
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Zitat von Iltschi
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Zitat von niv
Aber wenn das Mapping nicht explizit eingetragen ist, ist deine Betrieberlaubnis immer noch futsch. Was steht denn im Schein hinsichtlich dem Mapping?
Es werde doch nie Steuergeräteinstellungen eingetragen oder diese explizit abgenommen, sondern nur die „Auswirkungen“. In keinem Gesetz, Verordnung oder Richtlinie steht etwas zu den Einstellungen.
Was soll denn dann konkret hierzu eingetragen werden? Wann, welche Lautstärke, Abgaswerte, etc. alles andere.... ja.
Wo sollen denn die eingetragenen Mappingeinstellungen stehen in ZB 1 oder 2? Was steht denn bei dir da? 😂😂😉
Es steht auch keine Softwareversion da, denn diese wird ab und an überschrieben.
Genau deshalb haben manche Autohersteller ja das Dieselgate.
Da hat keiner ein Mapping draufgespielt.
Das ist der Punkt: Es wird davon ausgegangen, dass diese Werte eben genauso bleiben, wie im Auslieferungszustand und nicht verändert werden (ausser authorisierte Updates vom Hersteller). Und sobald die Map geändert wird, egal mit welchen Auswirkungen, erlischt die BE.
Dass das im Zweifel nie jemand nachprüpfen wird ist auch mir klar, ich will nur klarstellen, dass es Selbstblendung ist, wenn man meint eine nachträglich aufgespielte Map sei "eingetragen" oder legal.
Ich will auch niemandem davon abraten...
Der Querverweis zum Dieselgate ist mir hier schleierhaft, da hat ja der Hersteller selber was verbockt, nicht der Endkunde...
Ich versuche es noch einmal, aber ich weiß nicht, ob es nicht verstanden werden will oder nicht verstanden werden kann.
Wenn eine Betriebserlaubnis erlischt, kann man immer eine neue beantragen! Das geht ganz offiziell und dafür gibt es sogar Formulare (auch im Internet). Ich kann auch eine Mülltonne mit Rädern versehen und einen HD Motor anbauen und dann die BE beantragen. Wenn alle Parameter (Sicherheit, Emissionen wie Lautstärke und Abgas) eingehalten werden, bekommt meine Mülltone die BE. Wie die Tonne im Steuergerät gemapped ist, ist egal.
Wenn ich bei einem Standard Bike mit Standard zugelassener Steuerung oder Anbauteilen die ursprünglich Zulassungsdaten verändere (andere Abgaswerte, Lautstärke, Sicherheit), dann erlischt die Standard BE. Per Einzelabnahme kann ich aber die BE wieder erhalten.
Jetzt der Sprung zum Dieselgate: Der umgekehrte Fall. Hier war bei den Fahrzeugen eine angebliche "Schummelsoftware" aufgespielt. Dennoch haben die Fahrzeuge eine BE erhalten. An der Software wurde nichts geändert, alles im Standard, aber die Emissionen passen anscheinend nicht zu den Sollwerten. Die Fahrzeuge verlieren ihre BE, wenn kein Softwareupdate erfolgt, auch wenn ursprünglich abgenommen. Die Fahrzeuge sind dem KBA kennt und werden dort monitored.
Mit dem neuen Softwareupdate, behalten die Fahrzeuge die BE. Aber es wird nichts in den Zulassungsunterlagen vermerkt und es wird kein extra Mapping in den Zulassungsgsunerlagen vermerkt. Alles wie bisher, es werden nur die Abgaswerte jetzt im Soll eingehalten,
Es wird also kein Mapping abgenommen oder eingetragen, sondern es müssen die Sollvorgaben bezgl. Sicherheit und Emissionen (Lautstärke, Abgaswerte) eingehalten werden. Dann bekommt ein Fahrzeug auch eine BE.
Ich hoffe, das ist verständlich. Damit ist das Thema für mich auch beendet.