Moin,
ich schon, hatte ich auch an anderer Stelle kundgetan
Also nochmals, zu Zeiten, wo noch keine E-Kennzeichnung auf den Schalldämpfern war, gab es nur wenig* Probleme, eine solche Supertrapp Anlage oder ESD eingetragen zu bekommen.
Seit Einführung der e-Kennzeichnung müssen Nachrüst- oder Ersatzanlagen oder -ESD ebenfalls eine e-Kennzeichnung vorweisen, da es nunmehr nicht allein um die Einhaltung der Geräuschentwicklung geht, sondern auch um die Abgasemissionen.
Die serienmäßigen ESD beinhalten zudem einen Kat Einsatz, je nach Bauzeitraum/e-Norm in einem oder beiden ESD. Die Supertrapp ESD dürften von Haus aus gar keinen besitzen
. So etwas kann nachgerüstet werden, allerdings ist dann der Nachweis bzgl. des Abgasverhaltens zu erbringen. So etwas wird auf dem Weg via Einzelprüfung sauteuer.
*die jeweilige Geräuschemission legte die Anzahl der erlaubten Scheiben fest.
BlackStar
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