zum zitierten Beitrag
Zitat von sticki1
was ihr nur nicht vergessen dürft ist folgendes.
wenn ihr erwischt werdet und wirklich ein verfahren läuft,bzgl. erlöschung BE,also,ihr habt ein farhrzeug mit erloschner BE im öffentlichen Verkehrsraum bewegt, ist es nicht ratsam, so dann wieder weiterzufahren.
der Verstoß ist die nächsten Jahre im altbestand vermerkt.das erneute erwischen kann bis zum Führerscheinentzug höhere konsequenzen bedeuten.
In welchem Bundesland arbeitest du? Erklär mal bitte wie du bei erneutem Erlöschen der BE, also einer OWI bei der das Fahrzeug weiterhin für den Verkehr zugelassen ist, bis zum FE Entzug kommst. In unserem Bundesland werden nur rechtskräftige Straftaten im Bestand gespeichert.
Edit zur Verdeutlichung:
Früher war die BE und die Zulassung miteinander verbunden. Sprich war die BE erloschen, galt das auch für die Zulassung. Mit Änderung der StVZO und Einführung der FZV wurde BE und Zulassung getrennt. Die BE ist Voraussetzung für die Zulassung, nicht mehr deren Bestandteil. Ist die BE erloschen, ist das Fahrzeug weiterhin zugelassen. Nicht ganz unwichtig im Hinblick auf den Versicherungsschutz.
Das stilllegen des Fahrzeugs, also das entfernen der Zulassungsstempel obliegt der Zulassungsbehörde, nicht der Polizei. So etwas wird angeordnet. Bei einer erloschenen BE dann, wenn du das Fahrzeug nicht mehr in den ordnungsgemäßen Zustand bringst und das Ganze dementsprechend bescheinigen lässt (TÜV usw.). (Frist der Polizei auf der Mängelkarte)
Was bei erloschener BE in jedem Fall bleibt ist die Untersagung der Weiterfahrt, das evtl. Abschleppen des Hobels und ein Gutachten, welches die Polizei in Auftrag gibt. Und ja, das kann wie oben beschrieben dementsprechend kosten.
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The difference between men and boys is the price of their toys
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Eightball am 16.04.2014 19:25.