Kommt auf deinen Fahrzeugbrief an... mit dem Baujahr 97 wird dein Fahrzeug bereits einen EU-Brief haben und unterliegt damit auch den EU-Bestimmungen. Nur ältere Fahrzeuge mit Deutschem Brief werden beim TÜV etc. noch nach den damals gültigen Bestimmungen geprüft und besichtigt.
Mit einem EU-Brief hast du Gestaltungsfreiraum für dein Heck, da es dort (in etwa heißt) "... das Hinterrad muss ausreichend abgedeckt sein..."
Pfiffigen Prüfern / Polizisten kann höchstens der Reflektor in die Karten spielen - der muss nämlich den definitiv letzten Platz am Fahrzeug einnehmen - und das ist dann mangels Fender leider nur der Reifen und nicht der Reflektor.
Googlen nach § 36a StVZO - oder siehe Anlage der DEKRA mit einigen "Tips"
Grüße
Sebastian
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