Ich habe zwar mittlerweile schon seit einigen Wochen die ESM3 auf meiner Switchback BJ 2012, aber nun habe ich nach längerem nachdenken bzw. aufgrund eines Artikels in der "Dream Machines" doch ein Verständnisproblem. In einem von NT-Tom verlinkten Artikel aus der "Biker News" steht mehr oder weniger fast wörtlich der gleiche Passus, den ich nicht so ganz verstehe.
Thema "Nachrüstung"
Zitat: "Ein altes, vor dem 01.01.2016 zugelassenes Motorrad benötigt eine nach den alten Richtlinien geregelte Nachrüstanlage"
Meine KessTech Anlage hat doch eine E-Nummer. Soweit ich das bisher verstanden habe, wurde die Kesstech ESM2 (so habe ich das Bike gebraucht gekauft) für mein Motorrad (Switchback) irgendwann mal homogoliert. Und dafür wurde dann doch die E-Nummer erteilt, oder liege ich da falsch? Falls ich richtig liege, passt doch nun diese E-Nummer nicht mehr zur von mir nachgerüsteten Steuerung "ESM3", oder habe das etwas falsch verstanden?
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