Mit der AU Pflicht hat das leider nix zu tun, sonst hätt ich an meiner auch schon Töpfe ohne E-Kennung dran.
Da ich bei meiner 96er sehr lange versucht habe, die alten 65A Töpfe eingetragen zu bekommen, wurde mir beim TÜV/Dekra/GTÜ immer das Gleiche mitgeteilt:
Bis Bj. 1994 sind die Fahrzeuge in D nach STVZO homologiert und es ist -eventuell- möglich, einen Auspuff auch ohne E-Kennung eingetragen zu bekommen, wenn die Lautstärke passt. Hängt aber auch vom Prüfer ab, ob Gutachten vorhanden usw. Grundsätzlich ist der Ermessensspielraum anscheinend größer.
Nach Bj. 1994 erfolgt die Homologation nach EU-Richtlinien und Auspuff, Blinker, Scheinwerfer und was weiß ich nicht noch alles braucht eine E-Kennung, um zugelassen zu sein. Und zwar ohne wenn und aber.
Und sollte ich einen Prüfer finden, der mir die Töpfe bei meinem Bj. einträgt, müsste ich damit rechnen, dass bei der nächsten Kontrolle dies als Erlöschen der BE geahndet wird incl. Anzeige, Streichung des Eintrags aus den Papieren usw. und es gibt für den Prüf-Ing., der die Eintragung vorgenommen hat, auch noch kräftig eins auf die Mütze.