In den Bedingungen steht aber auch, dass der Garantieanspruch nur entfällt, wenn die Ausführung mitursächlich war für den Schaden, der nun im Wege der Garantie geltend gemacht wird. Wenn beispielsweise der Motor verreckt, hat das nichts mit der Bremse zu tun. Wenn man natürlich eine Fehlfunktion der Bremse als Garantiefall geltend machen will, dann hat man schlechte Karten, wenn man sich selber daran versucht hat.
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"Wer weiß, wie Gesetze und Würste zu Stande kommen, kann nachts nicht mehr ruhig schlafen." (Otto von Bismarck)