ich zitiere mal die Bikersnews hierzu. Dort wird der Hintergrund ganz gut erlkärt:
........und ihr müßt in einiger Hinsicht umdenken, was gar nicht so einfach für einen Schrauber der älteren Generation ist.Seit Jahrzehnten haben wir gelernt, dass für die Zulassungsrichtlinien eines Motorrades das Datum der Erstzulassung maßgeblich ist..............Für die neue Lärmregelung sieht das anders aus. Hier ist das Datum der Homologation eines Motorradtyps maßgeblich. Nehmen wir z.B. der Harley Davidson Breakout, denn die befand sich zum Zeitpunkt unseres Besuches gerade auf dem Prüfstand von KessTech. Die Breakout gibt es schon seit ein paar Jahren und es dürfte ihren Typ noch ein paar weitere Jahre geben. Da die Harley Davidson Breakout vor dem 01. Januar 2016 als Typ zugelassen, also homologiert wurde, gelten für sie also die gesetzlichen Bestimmungen vor dem Jahr 2016, auch wenn die einzelne Breakout nach dem 01. Januar 2016 zugelassen wurde. Für die Breakout gilt also auch in den nächsten Jahren noch immer die Europäische Richtlinie 97/24.
Die neue Verordnung unter dem Titel VO 168/2013 gilt also erst für Motorräder, deren Typen nach dem 1. Januar 2016 homologiert wurden. Für eine Breakout, die Jahre später als dieser Typ zugelassen wird, gelten nach wie vor die Richtlinien aus dem Jahr ihrer Homologation. Das Datum der Erstzulassung gilt erst wieder, bis Euro 4 für wirklich alle bindend ist, denn noch kursieren Ausnahmen für Hersteller von Kleinserien und Zubehörhersteller..........Die vorläufige Bindung an das Datum der Homologation dürfte zu Konsequenzen in der Modellpolitik der Hersteller führen. Sie werden alte Typen möglichst lange beibehalten, wenn es zulassungsrechtlich und damit produktionstechnisch bequemer ist. Dagegen werden sie es sich dreimal überlegen, ob sie einen neuen Typ einführen, wenn der nicht wirklich die besseren Verkaufsaussichten hat..........
Quelle u. Zitat aus Bikersnews 02/2016