"einer ETWA festgesetzten Frist" - soll heißen das eine befristete Betriebserlaubnis, auch nachträglich, erteilt werden kann, dann erlischt die BE am Ende dieser Frist.
"und wenn der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht" heißt falls nicht genehmigte Änderungen, in diesem Fall durch den Hersteller, vorgenommen wurden. Bei genehmigten Bauteilen muß z.b. sogar eine Veränderung eines zur Herstellung benutzen Werkzeuges dem KBA gemeldet werden
Fahrverbote sind aber das Mittel erster Wahl um einen Widerruf der BE zu umgehen. Es geht bei den Fahrverboten hierzulande ja nicht um eine Enteignung, d.h. ich kann ein rechtmäßig erworbenes Gut nicht mehr bestimmungsgemäß benutzen, sondern um zweifelhafte Versuche eines Abmahnvereins. Die Bundesregierung selber ist an Fahrverboten offensichtlich nicht interessiert, weil es unnötig die Wähler aufregt. Wobei, nach den Ansagen des Bundesverkehrsministers könnte man schon den Eindruck haben das die einheimische Automobilindustie angekurbelt werden soll ...
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.